Schenkungsvertrag über Beteiligung an GmbH & Co KG im Wege vorweggenommener Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt

Verhandelt _ ...

Vor mir, dem unterzeichneten Notar

mit dem Amtssitz in ...........

erschienen heute ...

1. Herr ………, geboren am ………, wohnhaft ……

– künftig auch Veräußerer genannt –

2. T 1, geboren am ………, wohnhaft in ………,

3. Rechtsanwalt ………, geschäftsansässig in ………, handelnd als Ergänzungspfleger für S 1, geboren am ………, wohnhaft ………,

4. Rechtsanwalt ………, geschäftsansässig in ………, handelnd als Ergänzungspfleger für S 2, geboren am ………, wohnhaft ………,

– künftig einzeln oder gemeinsam auch Erwerber genannt –

Alle ausgewiesen durch gültigen Personalausweis.

Die Ergänzungspfleger legten _ Bestallungsurkunden vor, _ denen _ beglaubigte Ablichtung _ dieser Verhandlung genommen wird.

Die Erschienenen baten um Beurkundung _ nachfolgenden

Schenkungsvertrages unter Nießbrauchsvorbehalt

 

Präambel

Der Veräußerer ist gemäß Gesellschaftsvertrag _ ……… alleiniger Kommanditist _ im Handelsregister _ Amtsgerichts ……… unter HRA ……… eingetragenen Firma ……… GmbH & Co. KG mit Sitz in ……… (nachfolgend auch als „die Gesellschaft“ bezeichnet) mit einem Kommanditanteil (Kapitalanteil) _ 100.000,00 €. _ Einlage auf _ Kommanditanteil ist erbracht _ weder durch Verluste noch durch Entnahmen gemindert.

Der Veräußerer ist auch alleiniger Gesellschafter _ ……… Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in ………, eingetragen im Handelsregister _ AG ……… unter HRB ……… _ GmbH verfügt über _ von eingezahltes Stammkapital _ 25.000,00 €.

Der Veräußerer möchte auf jedes seiner Kinder jeweils 30 % seiner KG-Beteiligung _ seiner GmbH-Beteiligung nach Maßgabe _ folgenden Regelungen übertragen.

 

I. Schenkung

(1) _ Veräußerer teilt hiermit seinen Kommanditanteil in insgesamt vier Teile. Drei Teile sollen _ Nennwert _ je 30.000,00 €, _ Teil _ Nennwert _ 10.000,00 € haben.

(a) _ Veräußerer überträgt im Wege _ vorweggenommenen Erbfolge je _ Kommanditanteil i.H.v. 30.000,00 € einschließlich aller Gesellschafterkonten an

• T 1,

• S 1,

• S 2.

Somit sind _ Erwerber mit insgesamt 90.000,00 € (= 90 %), _ Veräußerer mit 10.000,00 € (= 10 %) an _ Gesellschaft beteiligt.

(b) _ dingliche Übertragung erfolgt unter _ aufschiebenden Bedingung _ Eintragung _ Erwerber als Kommanditisten kraft Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister.

(c) _ Schenkungen erfolgen unter Anrechnung auf _ Erb- _ Pflichtteil.

(d) _ Erwerber nehmen _ Schenkung _ Übertragung hiermit an.

(2) _ Veräußerer teilt weiterhin seine GmbH-Beteiligung in insgesamt vier Geschäftsanteile. Drei Geschäftsanteile sollen _ Nennwert _ 7.500,00 €, _ Geschäftsanteil _ Nennwert i.H.v. 2.500,00 € haben.

(a) _ Veräußerer überträgt im Wege _ vorweggenommenen Erbfolge je _ GmbH-Geschäftsanteil i.H.v. 7.500,00 € an

• T 1,

• S 1,

• S 2.

Somit sind _ Erwerber mit 22.500,00 € (= 90 %), _ Veräußerer mit 2.500,00 € (= 10 %) an _ Gesellschaft beteiligt.

(b) _ dingliche Übertragung erfolgt unter _ aufschiebenden Bedingung _ Eintragung _ Erwerber als Kommanditisten kraft Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister.

(c) _ Schenkungen erfolgen unter Anrechnung auf _ Erb- _ Pflichtteil.

(d) _ Erwerber nehmen _ Schenkung _ Übertragung hiermit an.

 

II. Nießbrauchsbestellung

(1) _ Veräußerer behält sich _ Nießbrauch an _ übertragenen Kommanditanteilen nach Maßgabe _ nachfolgenden Regelungen vor.

(2) _ Erwerber bestellen dem Veräußerer an _ ihnen übertragenen Kommanditanteilen _ lebenslängliches _ unentgeltliches Nießbrauchsrecht an _ gewöhnlichen Nutzungen _ Kommanditanteile.

(3) Bei Ausscheiden _ Erwerber aus _ Gesellschaften bzw. bei Auflösung _ Gesellschaften besteht _ Nießbrauch am Abfindungsguthaben bzw. am Liquidationserlös fort, sofern er nicht auf _ Realisierung stiller Reserven entfällt. Hilfsweise verpflichten sich _ Erwerber, dem Veräußerer am Abfindungsguthaben bzw. am Liquidationserlös _ entsprechenden lebenslänglichen _ unentgeltlichen Nießbrauch _ bestellen, sofern er nicht auf _ Realisierung stiller Reserven entfällt, _ den Erwerbern zusteht. Veräußerer _ Erwerber werden einvernehmlich über _ Anlage _ Abfindungsguthabens bzw. _ Liquidationserlöses entscheiden.

(4) _ Veräußerer darf _ Ausübung _ Nießbrauchs nicht einem Dritten überlassen.

(5) Im Hinblick auf _ Vermögensrechte _ übertragenen Anteile gilt:

(a) Dem Veräußerer steht _ entnahmefähige Gewinn zu, sofern er nicht auf _ Realisierung stiller Reserven entfällt. Ihm gebühren weiterhin _ auf _ Gesellschafterkonten entfallenen Zinsen, soweit diese entnahmefähig sind.

(b) Gewinne aus _ Auflösung stiller Reserven gebühren _ Erwerbern. _ Erwerber sind berechtigt, diese Gewinne _ entnehmen. Im Übrigen steht ihnen _ Entnahmerecht für _ Steuern zu, _ sie aufgrund ihrer Gesellschafterstellung _ zahlen haben.

(c) Ist _ Kapitalkonto _ Erwerber bei _ Kommanditgesellschaft durch Verluste gemindert, so ist _ Veräußerer verpflichtet, künftige Gewinne zunächst zum Ausgleich _ Kapitalkontos _ verwenden. Darüber hinaus ist er zum Ausgleich _ Kapitalkontos nicht verpflichtet.

(d) Bei _ Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln setzt sich _ Nießbrauch an dem erhöhten Kommanditanteil fort. Dies gilt auch, wenn _ Kapital _ Gesellschaft gegen Einlagen erhöht wird. _ Veräußerer kann in diesem Fall aber _ dem auf _ erhöhten Anteil entfallenden Gewinn nur denjenigen Betrag beanspruchen, _ dem Verhältnis _ Verkehrswertes _ Anteils vor _ Kapitalerhöhung _ dem eingelegten Betrag entspricht.

(6) Hinsichtlich _ Stimm- _ Verwaltungsrechte wird vereinbart:

Die Erwerber übertragen dem Veräußerer ihr Stimmrecht zur Beschlussfassung in Angelegenheiten _ laufenden Geschäfte _ Gesellschaft. Ausgenommen hiervon sind Stimm- _ Verwaltungsrechte in Grundlagengeschäften, _ bei _ Erwerbern verbleiben. Bei _ Erwerbern verbleiben insbesondere _ Stimm- _ Verwaltungsrechte in folgenden Fällen:

• Änderungen _ Gesellschaftsvertrages,

• Maßnahmen _ Kapitalbeschaffung _ der Kapitalherabsetzung,

• Kündigung _ Mitgliedschaft,

• Auflösung, Verschmelzung, Umwandlung _ Vermögensübertragung _ Gesellschaft,

• Fortsetzung _ aufgelösten Gesellschaft,

• Abschluss, Änderung _ Beendigung _ Unternehmensverträgen,

• Maßnahmen zur Überprüfung _ Überwachung _ Geschäftsführern.

Rein vorsorglich für _ Fall, _ eine derartige Stimmrechtsübertragung nicht zulässig ist, bevollmächtigen _ Erwerber _ Veräußerer, für sie _ Stimm- _ Verwaltungsrechte im o.g. Umfang auszuüben. Diese Vollmacht kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden.

Bei Maßnahmen, _ darauf gerichtet sind, _ persönlich haftende Gesellschafterin aus _ Gesellschaft auszuschließen oder neben ihr weitere Geschäftsführer _ bestellen oder _ die Rechtsstellung _ Nießbrauchers beeinträchtigen, dürfen _ Erwerber ihr Stimm- _ Verwaltungsrecht nicht ohne vorherige Zustimmung _ Veräußerer ausüben.

(7) Für _ Fall, _ die Finanzverwaltung _ Veräußerer wider Erwarten nicht als steuerlichen Mitunternehmer ansieht, haben _ Erwerber _ Recht, _ von ihnen _ tragenden Steuern _ dem Veräußerer herauszuverlangen.

(8) _ Veräußerer hat _ Erwerber _ einer etwaigen Schenkungsteuer freizustellen, soweit sie nicht bis zum Erlöschen _ Nießbrauchs gestundet wird.

 

III. Auflösende Bedingung, Rückforderung _ Schenkung

(1) _ Schenkung _ Anteile steht unter folgenden auflösenden Bedingungen, _ zu Lebzeiten _ Veräußerers eintreten müssen:

(a) Veräußerung oder Belastung _ geschenkten Anteile ohne Zustimmung _ Veräußerers innerhalb _ ersten fünf Jahre nach Ausführung _ Schenkung,

(b) Beginn _ Vollstreckungsmaßnahmen _ Gläubigern _ Erwerbers in _ geschenkten Anteile,

(c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über _ Vermögen _ Erwerbers bzw. Ablehnung eines derartigen Antrags mangels Masse.

Liegen _ Voraussetzungen nur bei einem _ Beschenkten vor, gilt _ Bedingung auch nur im Hinblick auf dessen Anteil als eingetreten. Bei Eintritt _ der vorstehenden Bedingungen fällt _ geschenkte Kommanditanteil ohne weiteres dinglich an _ Veräußerer zurück.

Rein vorsorglich bevollmächtigt jeder Erwerber schon jetzt unwiderruflich _ Veräußerer für sich _ seine Erben, sämtliche Erklärungen abzugeben, _ etwa zur Übertragung _ Geschäftsanteils notwendig sind. _ Veräußerer ist _ den Beschränkungen _ § 181 BGB befreit.

(2) _ Veräußerer ist berechtigt, _ Schenkung _ die Übertragung _ Anteile bei Vorliegen _ der nachgenannten Voraussetzungen sowie aufgrund etwaiger, im Weiteren nicht genannter gesetzlicher Rechte durch schriftliche Erklärung gegenüber _ Erwerbern zurückzufordern. Hierbei kann er, sofern _ Voraussetzung nur in _ Person eines Erwerbers vorliegt, auch nur diesem gegenüber _ Schenkung zurückfordern. Liegt _ Grund vor, _ in _ Person _ Veräußerers begründet ist, ist er berechtigt, nach seiner Wahl _ Schenkung ganz oder teilweise _ einzelnen oder allen Erwerbern zurückzufordern. _ Rückforderungsgrund liegt vor, wenn

• _ Erwerber vor dem Veräußerer verstirbt,

• _ Scheidung _ von einem Erwerber eingegangen Ehe beantragt ist, es sei denn, _ kein Zugewinnausgleich im Hinblick auf _ übertragenen Geschäftsanteil stattzufinden hat,

• _ der Erwerber _ Kommanditanteil _ Lebzeiten _ Veräußerers ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung überträgt oder belastet oder in _ eheliches Gesamtgut gelangen lässt,

• _ Veräußerer berechtigt wäre, gemäß § 2333 BGB einem Erwerber _ Pflichtteil _ entziehen,

• _ objektiv vermeidbares Verhalten eines Erwerbers vorliegt, durch _ Anlass _ der Annahme besteht, _ er nicht bereit oder in _ Lage ist, seine eigenen Vermögensinteressen sachgerecht wahrzunehmen _ zu wahren,

• _ Erwerber gegen ihre Verpflichtungen gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages verstoßen,

• _ Finanzverwaltung _ Schenkung nicht als begünstigte Schenkung i.S.d. § 13a ErbStG anerkennt,

• _ Erwerber zum Ende _ letzten Wirtschaftsjahres _ Gesellschaft, _ vor dem Ende eines 5-Jahres-Zeitraums nach Ausführung _ Schenkung liegt, Entnahmen in _ Höhe tätigen, _ die Summe ihrer Einlagen _ der ihnen zuzurechnenden Gewinne oder Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr als 52.000,00 € übersteigt.

(3) Mit Ausübung _ Rückforderungsrecht geht _ Kommanditbeteiligung einschließlich _ Guthabens auf dem Darlehenskonto _ auch _ GmbH-Beteiligung ohne weiteres unentgeltlich _ dem jeweiligen Erwerber auf _ Veräußerer über.

Rein vorsorglich bevollmächtigt jeder Erwerber schon jetzt unwiderruflich _ Veräußerer für sich _ seine Erben, sämtliche Erklärungen abzugeben, _ etwa zur Übertragung _ Geschäftsanteils notwendig sind. _ Veräußerer ist _ den Beschränkungen _ § 181 BGB befreit.

(4) _ vorgenannten Rückforderungsrechte sind höchstpersönlicher Natur _ erlöschen mit dem Tod _ Veräußerers.

 

IV. Schlussbestimmungen

(1) Sollte _ Bestimmung in dieser Urkunde unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch _ Gültigkeit _ übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle _ unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll _ angemessene Regelung gelten, _ dem _ den Beteiligten Gewollten am nächsten kommt.

(2) _ Veräußerer erklärt unwiderruflich, _ für diese Schenkung _ Betriebsvermögensfreibetrag gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Anspruch genommen wird. Er wird anteilig auf _ Erwerber _ je 1/3 verteilt.

.......................................

(Veräußerer)

.......................................

(T 1)

.......................................

(S 1)

.......................................

(S 2)

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