Abmahnung wg. Verletzung einer DE-Marke durch eine Markenanmeldung

 

Rechtsanwaltskanzlei

Abmahnung wegen Markenverletzung durch Anmeldung der DE Wortmarke „……..“, RegNr. ……..

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in vorbezeichneter Angelegenheit wenden wir uns an Sie als eingetragene Vertreter der deutschen Wortmarkenanmeldung „……...“, Nr. 30 …….., vom ……..

Wir sind betreffend vorbezeichneter Markenanmeldung von unserer Mandantschaft, der …….. damit beauftragt worden, ältere Rechte aus der deutschen Marke „….......“, Nr. 30 ……... zunächst außergerichtlich geltend zu machen.

Eine auf uns lautende Vollmacht wird als Anlage 1 beigefügt.

Sie haben für Ihre Mandantschaft, die …….., die Wortmarke „……..“ für

...

angemeldet.

 

Hierzu haben wir Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Unsere Mandantin ist Inhaberin der deutschen Wortmarke / Wort-/Bildmarke / Bildmarke „……..“, die mit Priorität vom …….. Schutz für die folgenden Waren und Dienstleistungen der internationalen Klassen …….. gewährt:

……..

Einen aktuellen Auszug aus der Datenbank DMPAregister betreffend die vorgenannte Marke unserer Mandantin fügen wir als Anlage 2  zu Ihrer Information bei.

Die vorbezeichnete Markenanmeldung ihrer Mandantin verletzt die älteren Rechte unserer Mandantschaft. Beide Zeichen sind identisch. Die Waren bzw. Dienstleistungen sind zumindest ähnlich.

Unserer Mandantin steht daher bezüglich der Markenanmeldung Ihrer Mandantschaft ein vorbeugender Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 2 Nr.2, Abs.5 Satz 2 MarkenG zu

Bereits aufgrund der Anmeldung eines Zeichens als Marke ist im Regelfall zu vermuten, dass eine Benutzung des Zeichens für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorliegen, die gegen eine solche Benutzungsabsicht sprechen (vgl. dazu grundlegend BGH Urteil vom 13.03.2008, AZ: I ZR 151/05 - Metrosex m.w.N). Die Anmeldung einer Marke begründet regelmäßig eine Begehungsgefahr[ENDE DER VORSCHAU]

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