Marken-Vorrechtsvereinbarung

zwischen

 

________

 

Inhaberin der Marke ________________________ Reg. Nr. _________________

- im Folgenden Inhaberin genannt

und

der Firma __________________________________________________________________________________________

Anmelderin der Marke ______________________ Reg. Nr. _________________

- im Folgenden Anmelderin genannt

 

§ 1 Vorrecht und Abgrenzung

(1) Die Anmelderin verpflichtet sich, aus der Eintragung und Benutzung ihrer Marke gegen die Marke der Inhaberin keine Rechte herzuleiten und auch Neueintragungen sowie Eintragungen von Abwandlungen des älteren Zeichens zu dulden.

(2) Die Anmelderin verpflichtet sich ferner, ihre Marke ____________ ausschließlich für die Waren „__________________�? zu benutzen und das Warenverzeichnis in dem Verfahren _____________ vor dem Deutschen Patentamt entsprechend zu beschränken.

 

§ 2 Zustimmung zur Eintragung und Benutzung

Die Inhaberin verpflichtet sich, der Eintragung und Benutzung der für die Anmelderin angemeldete/hinterlegte Marke unter den unter § 1 genannten Voraussetzungen zuzustimmen.

 

§ 3 Geltungsbereich und Gegenseitigkeit

(1) Die Vereinbarung gilt für Deutschland.

(2) In Ländern, in denen der Anmelderin die älteren Rechte zustehen oder von ihr erworben werden, wird sie der Inhaberin die Eintragung und Benutzung ihrer Marke unter entsprechenden Voraussetzungen gestatten.

 

§ 4 Verbundene Unternehmen und Rechtsnachfolger

Diese Vereinbarung gilt auch für verbundene Unternehmen,[ENDE DER VORSCHAU]

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