Erwiderung auf Widerspruch gegen eine Unionsmarkenanmeldung

Auf den gegen die Unionsmarkenanmeldung …….., Nr. …….. am …..... erhobenen Widerspruch - <Widerspruchsnummer> - erwidern wir wie folgt:

 

I.

Am …………. wurde die angegriffene Marke …………., RegNr. ………….. für die Waren

angemeldet.

Die Anmeldung wurde am ………….. veröffentlicht.

Gegen die Anmeldung wurde am ………….. Widerspruch eingelegt.

Der Widerspruch stützt sich auf die ältere nationale deutsche Wortmarke ………….. , RegNr. ………….. , Priorität vom ………….. , eingetragen für die folgenden Waren/Dienstleistungen:

Klasse …..

Der Widerspruch richtet sich gegen alle Waren, für die die jüngere Marke angemeldet ist und stützt sich auf alle Waren der älteren Marke.

 

II.

Der gegen die jüngere Unionsmarkenanmeldung erhobene Widerspruch ist zwar zulässig. Er erweist sich aber als unbegründet, da zwischen den Zeichen keine Verwechslungsgefahr im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 b)  der VO (EU) 2017/1001 (Unionsmarkenverordnung - UMV) besteht.

Nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b) UMV ist auf Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke die angemeldete Marke von der Eintragung ausgeschlossen, wenn wegen ihrer Ähnlichkeit mit der älteren Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die beiden Marken erfassten Waren für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen in dem Gebiet besteht, in dem die ältere Marke Schutz genießt. Dabei schließt die Gefahr von Verwechslungen die Gefahr ein, dass die angegriffene Marke mit der älteren Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer ii) UMV sind ältere Marken auch solche, die in einem Mitgliedsstaat eingetragen sind und einen früheren Anmeldetag als den Tag der angegriffenen Unionsmarkenanmeldung haben.

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH liegt eine Verwechslungsgefahr dann vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (siehe Urteile vom 

[ENDE DER VORSCHAU]




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