Abmahnung wg Verletzung einer geschäftlichen Bezeichnung durch Markenanmeldung

Rechtsanwaltskanzlei

60..... Frankfurt am Main

 

Abmahnung wegen Verletzung _ geschäftlichen Bezeichnung  durch Anmeldung _ deutschen Marke …….., Reg.Nr. …….. 

 

Sehr geehrte Kolleginnen _ Kollegen,

in vorbezeichneter Angelegenheit wenden _ uns an Sie als eingetragene Vertreter der  deutschen Wortmarkenanmeldung „...…..“, Nr. 30...….., _ ……...

Wir sind betreffend vorbezeichneter Markenanmeldung _ unserer Mandantschaft, _ …….. beauftragt worden, ältere Rechte aus _ geschäftlichen Bezeichnung "...….." zunächst außergerichtlich geltend _ machen.

Eine auf uns lautende Vollmacht wird als Anlage 1 beigefügt.

Sie haben für Ihre Mandantschaft, _ …….., _ Wortmarke „.....“ für …….angemeldet.

Hierzu haben _ Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Unsere Mandantschaft ist bereits seit mehreren Jahren überregional im Bereich …….. unter _ Bezeichnung …….. tätig. _ Handelsregistereintragung erfolgte am ……..

Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister fügen wir  als Anlage 2 _ Ihrer Information bei.

Die vorbezeichnete Markenanmeldung verletzt ältere Rechte unserer Mandantschaft. Beide Zeichen sind identisch. _ Waren bzw. Dienstleistungen sind zumindest ähnlich.

Unserer Mandantschaft steht bezüglich _ Markenanmeldung Ihrer Mandantschaft _ vorbeugender Unterlassungsanspruch aus § 15 Abs.2, Abs.4 Satz 2 MarkenG zu.

Bereits aufgrund _ Anmeldung eines Zeichens als Marke ist im Regelfall _ vermuten, _ eine Benutzung _ Zeichens für _ eingetragenen Waren oder Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorliegen, _ gegen _ solche Benutzungsabsicht sprechen (vgl. dazu grundlegend: BGH Urteil _ 13.03.2008, AZ: I ZR 151/05 - Metrosex m.w.N).  _ Anmeldung _ Marke begründet regelmäßig _ Begehungsgefahr auch für _ markenmäßige Benutzung _ angemeldeten Zeichens (BGH Urt. v. 23.9.2015 – I ZR 78/14, Sparkassen-Rot / Santander-Rot, Rz.49) _ führt damit _ einer drohenden Verletzungsgefahr  im Sinne _ § 15 Abs.2, Abs.4 Satz 2 MarkenG _ zu einem Unterlassungsanspruch zugunsten _ Inhabers _ älteren geschäftlichen Bezeichnung, also unserer Mandantschaft.

Der unserer Mandantin somit zustehende, vorbeugende Unterlassungsanspruch entfällt dabei erst, wenn auch _ Begehungsgefahr wegfällt. Hierfür ist es erforderlich, _ die Markenanmeldung zurückgenommen respektive auf _ Eintragung _ Marke verzichtet wird (vgl. BGH Urteil _ 13.03.2008, AZ: I ZR 151/05 - Metrosex m.w.N.).

Wir geben Ihrer Mandantschaft daher hiermit Gelegenheit, uns gegenüber bis zum

…….. (Eingang bei uns!)

rechtsverbindlich _ erklären, _ sie in _ Löschung _ Marke einwilligt bzw. _ Markenanmeldung zurückgenommen _ gegenüber dem Deutschen Patent- _ Markenamt _ dafür notwendige Erklärung abgegeben hat.

Schließlich hat Ihre Mandantschaft unter dem Gesichtspunkt _ Regeln _ sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag diejenigen Kosten _ tragen, _ unserer Mandantin durch unsere Einschaltung entstehen. Diese berechnen sich gemäß _ als Anlage 3 beigefügten Kostenaufstellung aus einem Gegenstandswert _ EUR 50.000.

Bitte beachten Sie: entsprechend dem Urteil _ Bundesfinanzhofes _ 21.12.2016 (X R 27/14) hat Ihre Mandantin unserer Mandantin insoweit auch _ Umsatzsteuer _ ersetzen.

 

Sollten wider Erwarten _ vorbezeichnete Erklärung nicht vollumfänglich _ fristgerecht abgegeben werden, gehen _ davon aus, _ eine gerichtliche Klärung _ Angelegenheit erforderlich ist. _ werden unserer Mandantin sodann empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch _ nehmen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt

 

 

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