Abmahnung wg Verletzung einer geschäftlichen Bezeichnung durch Markenanmeldung
Rechtsanwaltskanzlei
60..... Frankfurt am Main
Abmahnung wegen Verletzung _ geschäftlichen Bezeichnung durch Anmeldung _ deutschen Marke …….., Reg.Nr. ……..
Sehr geehrte Kolleginnen _ Kollegen,
in vorbezeichneter Angelegenheit wenden _ uns an Sie als eingetragene Vertreter der deutschen Wortmarkenanmeldung „...…..“, Nr. 30...….., _ ……...
Wir sind betreffend vorbezeichneter Markenanmeldung _ unserer Mandantschaft, _ …….. beauftragt worden, ältere Rechte aus _ geschäftlichen Bezeichnung "...….." zunächst außergerichtlich geltend _ machen.
Eine auf uns lautende Vollmacht wird als Anlage 1 beigefügt.
Sie haben für Ihre Mandantschaft, _ …….., _ Wortmarke „.....“ für …….angemeldet.
Hierzu haben _ Ihnen Folgendes mitzuteilen:
Unsere Mandantschaft ist bereits seit mehreren Jahren überregional im Bereich …….. unter _ Bezeichnung …….. tätig. _ Handelsregistereintragung erfolgte am ……..
Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister fügen wir als Anlage 2 _ Ihrer Information bei.
Die vorbezeichnete Markenanmeldung verletzt ältere Rechte unserer Mandantschaft. Beide Zeichen sind identisch. _ Waren bzw. Dienstleistungen sind zumindest ähnlich.
Unserer Mandantschaft steht bezüglich _ Markenanmeldung Ihrer Mandantschaft _ vorbeugender Unterlassungsanspruch aus § 15 Abs.2, Abs.4 Satz 2 MarkenG zu.
Bereits aufgrund _ Anmeldung eines Zeichens als Marke ist im Regelfall _ vermuten, _ eine Benutzung _ Zeichens für _ eingetragenen Waren oder Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorliegen, _ gegen _ solche Benutzungsabsicht sprechen (vgl. dazu grundlegend: BGH Urteil _ 13.03.2008, AZ: I ZR 151/05 - Metrosex m.w.N). _ Anmeldung _ Marke begründet regelmäßig _ Begehungsgefahr auch für _ markenmäßige Benutzung _ angemeldeten Zeichens (BGH Urt. v. 23.9.2015 – I ZR 78/14, Sparkassen-Rot / Santander-Rot, Rz.49) _ führt damit _ einer drohenden Verletzungsgefahr im Sinne _ § 15 Abs.2, Abs.4 Satz 2 MarkenG _ zu einem Unterlassungsanspruch zugunsten _ Inhabers _ älteren geschäftlichen Bezeichnung, also unserer Mandantschaft.
Der unserer Mandantin somit zustehende, vorbeugende Unterlassungsanspruch entfällt dabei erst, wenn auch _ Begehungsgefahr wegfällt. Hierfür ist es erforderlich, _ die Markenanmeldung zurückgenommen respektive auf _ Eintragung _ Marke verzichtet wird (vgl. BGH Urteil _ 13.03.2008, AZ: I ZR 151/05 - Metrosex m.w.N.).
Wir geben Ihrer Mandantschaft daher hiermit Gelegenheit, uns gegenüber bis zum
…….. (Eingang bei uns!)
rechtsverbindlich _ erklären, _ sie in _ Löschung _ Marke einwilligt bzw. _ Markenanmeldung zurückgenommen _ gegenüber dem Deutschen Patent- _ Markenamt _ dafür notwendige Erklärung abgegeben hat.
Schließlich hat Ihre Mandantschaft unter dem Gesichtspunkt _ Regeln _ sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag diejenigen Kosten _ tragen, _ unserer Mandantin durch unsere Einschaltung entstehen. Diese berechnen sich gemäß _ als Anlage 3 beigefügten Kostenaufstellung aus einem Gegenstandswert _ EUR 50.000.
Bitte beachten Sie: entsprechend dem Urteil _ Bundesfinanzhofes _ 21.12.2016 (X R 27/14) hat Ihre Mandantin unserer Mandantin insoweit auch _ Umsatzsteuer _ ersetzen.
Sollten wider Erwarten _ vorbezeichnete Erklärung nicht vollumfänglich _ fristgerecht abgegeben werden, gehen _ davon aus, _ eine gerichtliche Klärung _ Angelegenheit erforderlich ist. _ werden unserer Mandantin sodann empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch _ nehmen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt
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