Klage wegen Abmahnkosten, Auskunft und Schadenersatz wegen Markenverletzung
Landgericht
KLAGE
____
- Klägerin -
gegen
____
- Beklagte -
wegen: Kostenforderung Abmahnung wegen Markenverletzung
Streitwert: ...,00 Euro
Namens und in Vollmacht der Klägerin erheben wir Klage und bitten um Anberaumung eines zeitnahen Gütetermins. Sollte die Güteverhandlung scheitern, so werden wir beantragen:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.589,- nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, durch Vorlage geeigneter Belege Auskunft über Umfang der Verwendung des Zeichens „XXXXX“ zu Werbezwecken auf ebay.de und die dadurch erzielten Umsatzerlöse gegenüber der Klägerin zu erteilen.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die Verwendung des Zeichens xxxx entstanden ist und/oder noch entstehen wird.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ferner beantragen wir,
für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens nach Ablauf der Frist des § 276 Abs. 1 ZPO unter den Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil zu erlassen und eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.
Der Kläger erklärt sich mit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter einverstanden.
B E G R Ü N D U N G
Die Beklagte wurde von dem Kläger aufgrund einer Markenverlet-zung des Zeichens XXXX abgemahnt. Mit seiner Klage verfolgt der Kläger den Ersatz der ihm aufgrund der Abmahnung entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht.
I.
Die Klägerin hat den Unterzeichner mit der Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen gegenüber der Beklagten beauftragt. Gegenstand dieser Beauftragung war die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, der dem Kläger wegen einer Markenverletzung der Beklagten zustand.
Mit Schreiben vom ___ forderte[ENDE DER VORSCHAU]
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