Gerätemietvertrag
zwischen
...............................
– nachfolgend Vermieter genannt –
und
..............................
– nachfolgend Mieter genannt –
§ 1 Mietgegenstand
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das in der Anlage 1 beschriebene Gerät zur Verwendung bei dem nachstehend bezeichneten Bauvorhaben:
............................
zur Miete zu überlassen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags.
§ 2 Miete
(1) Die Miete beträgt € ......... monatlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. Sie ist auf das Konto des Vermieters bei der ............... Bank, Konto-Nr. ................, BLZ ................. zu überweisen.
(3) Befindet sich der Mieter mit mindestens einer Zahlungsrate länger als zehn Kalendertage in Verzug, so ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurückzuholen, ohne zuvor eine fristlose Kündigung aussprechen zu müssen.
§ 3 Mietdauer
(1) Das Mietverhältnis beginnt am ............. und endet am .............. .
(2) Der Vermieter stellt den Mietgegenstand mit Zubehör und Betriebsanleitungen spätestens zu Beginn der Mietzeit zur Abholung bereit.
(3) Dem Mieter wird die Möglichkeit eingeräumt, den Mietgegenstand vor der Abholung zu untersuchen bzw. durch einen Dritten untersuchen zu lassen. Die Parteien erstellen ein Übernahmeprotokoll, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Der Mieter hat erkennbare Mängel der Mietsache unverzüglich nach der durchgeführten Untersuchung dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, soweit die Mängel nicht schon in dem Übernahmeprotokoll festgehalten sind. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann er erkennbare Mängel sodann nicht mehr rügen.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter einen dem in § 1 sowie der Anlage 1 beschriebenen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Vermieter ist[ENDE DER VORSCHAU]
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