Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Warenlieferungen im Inland (AGL/Warenlieferungen Weichenbau)

 

I. Geltungsbereich

Warenlieferungen im Inland erfolgen durch uns ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Bedingungen. Entgegenstehenden oder von unseren Warenlieferungsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers - insbesondere der Geltung von Bezugsschriften des Bestellers - widersprechen wir ausdrücklich, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

II. Vertragsabschluss

(1) Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir ein mit der Bestellung gleichlautendes verbindliches Angebot abgegeben haben, wenn wir die Bestellungen bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

(2) Die an unsere Vertragspartner übergebenen Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Eine Vervielfältigung dieser Unterlagen und Übergabe an Dritte ist nur zum Zweck der Abwicklung der jeweiligen Warenlieferung zulässig, soweit dies unbedingt erforderlich ist. Hierbei ist von den Vertragspartnern unser Interesse zu berücksichtigen, dass die betreffenden Unterlagen nicht über das notwendige Maß hinaus verbreitet werden, insbesondere indem sie bei der Weitergabe an Dritte sicherstellen, dass diese die Unterlagen nicht veröffentlichen oder über das notwendige Maß hinaus verbreiten. Uns übergebene Unterlagen des Bestellers werden wir entsprechend vertraulich behandeln.

III. Preis und Zahlung

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Transport und Verpackung. Die Kosten für Transport und Verpackung trägt der Besteller, sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Parteien verpflichten sich, über einen neuen Preis zu verhandeln, wenn nach Abschluss des Vertrages wesentliche Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.

(2) Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

(3) Skonti sind nicht vereinbart.

(4) Sofern sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis für die Warenlieferung ohne Abzug nach Eintreffen der Liefergegenstände am Bestimmungsort fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.

(5) Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferzeit

(1) Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Wir sind zu Teillieferungen in für den Besteller zumutbarem Umfang berechtigt.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers, z. B. 

[ENDE DER VORSCHAU]




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