Allgemeine Einkaufsbedingungen zwischen Unternehmern

I. Geltungsbereich

1. _ nachfolgenden Bedingungen _ Käufers gelten für alle zwischen dem Käufer _ dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über _ Lieferung _ Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen _ Verkäufers, _ der Käufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für _ Käufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. _ Bedingungen _ Käufers gelten auch dann, wenn _ Käufer _ Lieferung _ Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder _ seinen Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt.

2. Alle Vereinbarungen, _ zwischen dem Käufer _ dem Verkäufer im Zusammenhang mit _ Kaufverträgen getroffen werden, sind in _ Kaufverträgen, diesen Bedingungen _ den Angeboten _ Käufers schriftlich niedergelegt.

3. Im Einzelfall zwischen _ Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen _ Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 

II. Angebot _ Vertragsschluss

1. An _ Angebot für _ Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist _ Käufer zwei Wochen gebunden. _ Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen _ Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer annehmen.

2. Zeichnungen, Pläne _ sonstige Unterlagen, _ zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum _ Käufers, _ sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Nimmt _ Verkäufer _ Angebote _ Käufers nicht innerhalb _ Frist gemäß Abschnitt 2 Ziff. 1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich an _ Käufer zurückzusenden.

III. Zahlungen

1. _ vom Käufer in _ Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich _ gilt frei Haus, sofern zwischen _ Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. _ Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. _ Preis versteht sich einschließlich _ jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen _ Verkäufers haben _ vom Käufer angegebene Bestellnummer auszuweisen.

2. _ Käufer zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb _ zehn Werktagen, gerechnet ab Lieferung _ Ware durch _ Verkäufer _ Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb _ 30 Tagen netto.

3. Dem Käufer stehen _ gesetzlichen Aufrechnungs- _ Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Er ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung _ Verkäufers abzutreten. _ Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung _ Käufers Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

IV. Lieferfrist

1. _ vom Käufer in _ Bestellung angegebene Lieferfrist oder _ angegebene Lieferdatum sind für _ Verkäufer verbindlich.

2. Gerät _ Verkäufer in Verzug, stehen dem Verkäufer _ gesetzlichen Ansprüche zu. Macht _ Käufer Schadensersatzansprüche geltend, ist _ Verkäufer zum Nachweis berechtigt, _ er _ Pflichtverletzung nicht _ vertreten hat.

V. Gewährleistung/Haftung

1. _ Käufer ist verpflichtet, _ Ware ab Ablieferung durch _ Verkäufer innerhalb _ angemessenen Frist auf Qualitäts- _ Mengenabweichungen _ untersuchen. _ Rüge _ offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb _ drei Arbeitstagen ab Ablieferung _ Ware _ dem Käufer abgesandt wird _ diese dem Verkäufer anschließend zugeht; _ Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn _ Käufer sie innerhalb _ drei Arbeitstagen ab deren Entdeckung absendet _ diese dem Verkäufer anschließend zugeht.

2. Dem Käufer stehen _ gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer _ und _ Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer im gesetzlichen Umfang. _ Verjährung für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

VI. Haftung _ Verkäufers/Versicherungsschutz

1. Wird _ Käufer aufgrund eines Produktschadens, für _ der Verkäufer verantwortlich ist, _ Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat _ Verkäufer _ Käufer auf erstes Anfordern _ allen Ansprüchen Dritter einschließlich _ notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn _ Verkäufer _ Ursache in seinem Herrschafts- _ Organisationsbereich gesetzt hat.

2. Muss _ Käufer aufgrund eines Schadensfalls i.S.v. Abschnitt VI Ziff. 1 _ Rückrufaktion durchführen, ist _ Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle Aufwendungen _ erstatten, _ sich aus oder im Zusammenhang mit _ von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. _ Käufer wird, soweit es ihm möglich _ zeitlich zumutbar ist, _ Verkäufer über _ Inhalt _ den Umfang _ Rückrufaktion unterrichten _ ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche _ Käufers bleiben hiervon unberührt.

3. _ Verkäufer ist verpflichtet, _ Produkthaftpflicht-Versicherung mit _ für _ Ware angemessene Deckungssumme _ mindestens ... Mio €  pro Personen-/Sachschaden abzuschließen _ aufrecht _ halten (die Fixierung _ Deckungssumme ist _ dem jeweiligen Produkt abhängig _ individuell festzulegen). Weitergehende gesetzliche Ansprüche _ Käufers bleiben hiervon unberührt.

4. Wird _ Käufer _ dritter Seite in Anspruch genommen, weil _ Lieferung _ Verkäufers _ gesetzliches Schutzrecht _ Dritten verletzt, verpflichtet sich _ Verkäufer, _ Käufer auf erstes Anfordern _ diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, _ dem Käufer im Zusammenhang mit _ Inanspruchnahme durch _ Dritten _ deren Abwehr entstanden sind, es sei denn, _ Verkäufer hat nicht schuldhaft gehandelt. _ Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung _ Verkäufers _ Ansprüche _ Dritten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser Ansprüche abzuschließen. _ Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

VII. Geheimhaltung/Eigentumsvorbehalt

Alle _ Käufer erhaltenen Teile _ Unterlagen bleiben Eigentum _ Käufers. _ Verkäufer darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung _ Käufers außerhalb dieses Vertrages verwerten und/oder an Dritte weitergeben bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung _ jeweiligen Vertrages hat _ Verkäufer diese auf eigene Kosten unverzüglich an _ Käufer zurückzugeben.

VIII. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht

1. Erfüllungsort _ ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen _ Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtliche sich zwischen dem Verkäufer _ dem Käufer ergebende Streitigkeiten aus _ zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist _ Firmensitz _ Käufers, soweit _ Verkäufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist.

2. _ Beziehungen zwischen _ Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in _ Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

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