Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Unternehmer – Verbraucher)

I. Geltungsbereich

1. _ nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für _ zwischen dem Verkäufer _ dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über _ Lieferung _ Waren.

2. Alle Vereinbarungen, _ zwischen dem Verkäufer _ dem Käufer im Zusammenhang mit _ Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen _ der Auftragsbestätigung _ Verkäufers niedergelegt.

3. Im Einzelfall zwischen _ Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen _ Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

4. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): _ Verkäufer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor _ Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

II. Angebot _ Vertragsschluss

1. _ Angebote _ Verkäufers sind frei bleibend _ unverbindlich, es sei denn, _ der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, _ zu _ unverbindlichen Angeboten _ Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum _ Verkäufers _ sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht _ ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

1. _ Preise _ Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. _ Mehrwertsteuer _ Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.

2. Ist mit dem Käufer nichts anderes vereinbart worden, ist _ Kaufpreis ohne Abzug Gerät _ Käufer mit _ Zahlung in Verzug, ist _ Verkäufer berechtigt, _ dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz _ Europäischen Zentralbank (EZB) _ verlangen. _ Nachweis eines höheren Schadens durch _ Verkäufer bleibt vorbehalten.

3. _ Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn _ Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, _ dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist _ Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

IV. Liefer- _ Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, _ nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Falls _ Verkäufer schuldhaft _ ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat _ Käufer ihm _ angemessene Nachfrist – beginnend _ Tage _ Eingangs _ Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall _ kalendermäßig bestimmten Frist _ gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist _ Käufer berechtigt, _ Vertrag zurückzutreten.

3. _ Verkäufer haftet nach _ gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich _ nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um _ Fixgeschäft handelt oder _ Käufer infolge _ von dem Verkäufer _ vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf _ Fortfall seines Interesses an _ Vertragserfüllung _ berufen.

4. _ Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach _ gesetzlichen Bestimmungen, wenn _ Lieferverzug auf _ von dem Verkäufer _ vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist _ Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht _ Lieferverzug nicht auf _ von dem Verkäufer _ vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist _ Haftung _ Verkäufers auf _ vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Beruht _ von dem Verkäufer _ vertretende Lieferverzug auf _ schuldhaften Verletzung _ wesentlichen Vertragspflicht oder _ Kardinalpflicht, haftet _ Verkäufer nach _ gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist _ Schadensersatzhaftung auf _ vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. _ Verkäufer ist _ Teillieferungen _ Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

V. Sach- _ Rechtsmängel, Haftung

1. Bei berechtigten Mängelrügen ist _ Verkäufer, unter Ausschluss _ Rechte _ Käufers _ Vertrag zurückzutreten oder _ Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, _ der Verkäufer aufgrund _ gesetzlichen Regelung zur Verweigerung _ Nacherfüllung berechtigt ist. _ Käufer hat dem Verkäufer _ angemessene Frist zur Nacherfüllung _ gewähren.

2. _ Nacherfüllung kann nach _ Wahl _ Käufers durch Beseitigung _ Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während _ Nacherfüllung sind _ Herabsetzung _ Kaufpreises oder _ Rücktritt _ Vertrag durch _ Käufer ausgeschlossen. _ Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist _ Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann _ Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung _ Kaufpreises (Minderung) verlangen oder _ Rücktritt _ Vertrag erklären.

3. Schadensersatzansprüche _ den nachfolgenden Bedingungen wegen _ Mangels kann _ Käufer erst geltend machen, wenn _ Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. _ Recht _ Käufers zur Geltendmachung _ weitergehenden Schadensersatzansprüchen _ den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

4. _ Verkäufer haftet unabhängig _ den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach _ gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper _ Gesundheit, _ auf _ fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung _ ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, _ von _ Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, _ auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist _ Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit _ Verkäufer bezüglich _ Ware oder Teile derselben _ Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, _ auf dem Fehlen _ garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an _ Ware eintreten, haftet _ Verkäufer allerdings nur dann, wenn _ Risiko eines solchen Schadens ersichtlich _ der Beschaffenheits- _ Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

5. _ Verkäufer haftet auch für Schäden, _ er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung _ ordnungsgemäße Durchführung _ Vertrages überhaupt erst ermöglicht _ auf deren Einhaltung _ Käufer regelmäßig vertraut _ vertrauen darf. _ Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt _ Leistung zustehen. _ Verkäufer haftet jedoch nur, soweit _ Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden _ vorhersehbar sind.

6. _ weitergehende Haftung _ Verkäufers ist ohne Rücksicht auf _ Rechtsnatur _ geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt _ Leistung; hiervon unberührt bleibt _ Haftung _ Verkäufers gemäß § 3 Abs. 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- _ Zahlungsbedingungen. Soweit _ Haftung _ Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für _ persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter _ Erfüllungsgehilfen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. _ Verkäufer behält sich _ Eigentum an _ Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

2. _ Käufer hat _ Verkäufer _ allen Zugriffen Dritter, insbesondere _ Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) _ unterrichten. _ Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden _ Kosten _ ersetzen, _ durch _ Verstoß gegen diese Verpflichtung _ durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3. Verhält sich _ Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn _ Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz _ Mahnung _ Verkäufers nicht nachkommt, kann _ Verkäufer nach _ vorherigen angemessenen Fristsetzung _ Vertrag zurücktreten _ die Herausgabe _ noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In _ Zurücknahme _ Ware durch _ Verkäufer liegt _ Rücktritt _ Vertrag. _ dabei anfallenden Transportkosten trägt _ Käufer. In _ Pfändung _ Ware durch _ Verkäufer liegt stets _ Rücktritt _ Vertrag. _ Verkäufer ist nach Rückerhalt _ Ware _ deren Verwertung befugt. _ Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten _ Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

_ Beziehungen zwischen _ Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in _ Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. _ Anwendung _ UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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