Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger

I. Kaufvertrag, Übertragung _ Rechten _ Pflichten

1. _ Käufer ist an _ Bestellung zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, gebunden. _ Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn _ Verkäufer _ Annahme _ Bestellung _ Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder _ Lieferung ausgeführt ist.

2. _ Übertragung _ Rechten _ Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf _ vorherigen schriftlichen Zustimmung _ Vertragspartners.

3. Im Einzelfall zwischen _ Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen _ Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

II. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung

1. _ Kaufpreis, _ Preise für Nebenleistungen _ verauslagte Kosten sind bei Übergabe _ Kaufgegenstandes - spätestens jedoch acht Tage nach Zugang _ schriftlichen Bereitstellungsanzeige _ Aushändigung oder Übersendung _ Rechnung - zur Zahlung in bar fällig.

2. Zahlungsanweisungen, Schecks _ Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung _ nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- _ Diskontspesen.

3. Sind zwischen Verkäufer _ Käufer Teilzahlungen vereinbart _ ist _ Käufer _ juristische Person oder ist _ Kredit nach dem Inhalt _ Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, wird _ gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf _ Fälligkeit etwaiger Wechsel - einschließlich bis zum Fälligkeitstagaufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig, wenn _ Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise _ mindestens 10%, bei _ Laufzeit _ Kreditvertrages über drei Jahre mit 5% _ Teilzahlungspreises in Verzug ist. _ gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn _ Käufer seine Zahlungen allgemein eingestellt oder wenn über sein Vermögen _ Insolvenzverfahren beantragt ist.

Statt _ Restschuld _ verlangen, kann _ Verkäufer - unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VI Ziffer 2 - dem Käufer schriftlich _ Nachfrist _ zwei Wochen zur Zahlung _ rückständigen Betrages setzen mit _ Erklärung, _ er bei Nichtzahlung innerhalb _ Nachfrist _ Erfüllung _ Vertrages durch _ Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf _ Nachfrist ist _ Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung _ Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung _ verlangen; _ Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.

4. _ zwischen Verkäufer _ Käufer getroffene Vereinbarung _ Teilzahlungen, _ nicht unter Ziffer 3 fällt, kann _ Verkäufer kündigen _ Zahlung _ Restschuld verlangen, wenn

a) _ Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt _ der rückständige Betrag mindestens 10%, bei _ Laufzeit _ Teilzahlungen _ mehr als drei Jahren mindestens 5% _ Teilzahlungspreises beträgt und

b) _ Verkäufer dem Käufer erfolglos _ zweiwöchige Frist zur Zahlung _ rückständigen Betrages mit _ Erklärung gesetzt hat, _ er bei Nichtzahlung innerhalb _ Frist _ gesamte Restschuld verlange.

Verlangt _ Verkäufer Zahlung _ Restschuld, so vermindert sich diese um _ Zinsen _ sonstigen laufzeitabhängigen Kosten _ Teilzahlungen, _ bei staffelmäßiger Berechnung auf _ Zeit nach Fälligkeit _ Restschuld entfallen

Statt Zahlung _ Restschuld _ verlangen, kann _ Verkäufer im Falle _ Absatzes 1 a) unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VI Ziffer 2 dem Käufer schriftlich _ Nachfrist _ zwei Wochen setzen mit _ Erklärung, _ er bei Nichtzahlung innerhalb _ Nachfrist _ Erfüllung _ Vertrages durch _ Käufer ablehne _ von diesem zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf _ Nachfrist kann _ Verkäufer durch schriftliche Erklärung _ Vertrag zurücktreten; _ Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.

5. Gegen _ Ansprüche _ Verkäufers kann _ Käufer nur dann aufrechnen, wenn _ Gegenforderung _ Käufers unbestritten ist oder _ rechtskräftiger Titel vorliegt; _ Zurückbehaltungsrecht kann _ Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

6. Verzugzinsen werden mit 5% über dem _ der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn _ Verkäufer _ Belastung mit einem höheren Zinssatz oder _ Käufer _ geringere Belastung nachweist.

III. Lieferung _ Lieferverzug

1. Liefertermine _ Lieferfristen, _ verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben, Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich schriftlich Vertragsveränderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig _ neuer Liefertermin oder _ neue Lieferfrist zur vereinbaren.

2. _ Käufer kann zehn Tage- bei Nutzfahrzeugen vier Wochen - nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder _ unverbindlichen Lieferfrist _ Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist _ liefern mit dem Hinweis, _ er _ Abnahme _ Kaufgegenstandes nach Ablauf _ Frist ablehne. Mit dem Zugang _ Aufforderung kommt _ Verkäufer in Verzug. _ Käufer kann neben Lieferung Ersatz eines durch _ Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen, dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit _ Verkäufers auf höchstens 5% _ vereinbarten Kaufpreises.

3. Nach erfolglosem Ablauf _ Nachfrist ist _ Käufer berechtigt, durch schriftliche ErkIärung _ Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung _ verlangen; dieser Beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % _ vereinbarten Kaufpreises. Ist _ Käufer _ juristische Person _ öffentlichen Rechts, _ öffentlich rechtliches Sondervermögen oder _ Unternehmer, _ bei Abschluss _ Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht im _ Schadensersatzanspruch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit _ Verkäufers zu. _ Anspruch auf Lieferung ist in _ Fällen dieser Ziffer ausgeschlossen.

4. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, _ Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er gleichwohl nach Maßgabe _ Ziffern 2 _ 3, es sei denn, _ der Schaden auch bei rechzeitiger Lieferung eingetreten sein würde.

5. Wird _ verbindlicher Liefertermin oder _ verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt _ Verkäufer bereits mit Überschreiten _ Liefertermins oder _ Lieferfrist in Verzug. _ Rechte _ Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 3 sowie nach Ziffer 3 _ 4 dieses Abschnittes.

IV. Abnahme

1. _ Käufer hat _ Recht, innerhalb _ acht Tagen nach Zugang _ Bereitstellungsanzeige _ Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort _ prüfen _ die Pflicht innerhalb dieser Frist _ Kaufgegenstand abzunehmen.

2. _ etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in _ Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20 Km _ halten.

3. Bleibt _ Käufer mit _ Abnahme _ Kaufgegenstandes länger als acht Tage ab Zugang _ Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann _ Verkäufer dem Käufer schriftlich _ Nachfrist _ acht Tagen setzten mit _ Erklärung, _ er nach Ablauf dieser Frist _ Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf _ Nachfrist ist _ Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung _ Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung _ verlangen. _ Setzung _ Nachfrist bedarf es nicht, wenn _ Käufer _ Abnahme ernsthaft _ endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb _ Nachfrist zur Zahlung _ Kaufpreises nicht imstande ist. Bei Nutzfahrzeugen bedarf es in diesen Fällen auch nicht _ Bereitstellung.

4. Verlangt _ Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% _ vereinbarten Kaufpreises. _ Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn _ Verkäufer _ höheren oder _ Käufer _ geringeren Schaden nachweist.

V. Eigentumsvorbehalt

1. _ Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich _ dem Verkäufer auf Grund _ Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum _ Verkäufers. _ Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, _ der Verkäufer gegen _ Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. auf Grund _ Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich Treibstofflieferungen nachträglich erwirbt. Ist _ Käufer _ juristische Person _ öffentlichen Rechts, _ öffentlich rechtliches Sondervermögen oder _ Unternehmer, _ bei Abschluss _ Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt _ Eigentumsvorbehalt auch für _ Forderungen, _ der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.

Während _ Dauer _ Eigentumsvorbehalts steht _ Recht zum Besitz _ Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

Auf Verlangen _ Käufers ist _ Verkäufer zum Verzicht auf _ Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn _ Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat _ für _ übrigen Forderungen aus _ laufenden Geschäftsbeziehung _ angemessene Sicherung besteht.

2. _ Verkäufer kann _ Kaufgegenstand herausverlangen, wenn

a) bei einem unter Abschnitt III Ziffer 3 Absatz 1 genannten Käufer _ dort erwähnten Voraussetzungen oder

b) bei einem unter Abschnitt III Ziffer 4 genannten Käufer _ dort erwähnten Voraussetzungen vorliegen oder jener Käufer _ eidesstattliche Versicherung hat oder

c) _ Käufer seiner Verpflichtung aus _ nachstehenden Ziffern 3 oder 4 nicht nachkommt. Zurückbehaltungsrechte _ Käufers, _ nicht auf dem Kaufvertrag, _ nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.

Nimmt _ Verkäufer _ Kaufgegenstand wieder an sich, so sind Verkäufer _ Käufer sich darüber einig, _ der Verkäufer dem Käufer _ gewöhnlichen Verkaufswert _ Kaufgegenstandes im Zeitpunkt _ Rücknahme vergütet. Auf Wunsch _ Käufers, _ nur unverzüglich nach Rücknahme _ Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl _ Käufers _ öffentlich bestellter _ vereidigter Sachverständiger, z.B. _ Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), _ gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln.

Der Verkäufer kann dem Käufer erneut schriftlich _ angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtung setzten _ ankündigen, _ er, wenn _ Käufer sie innerhalb dieser Frist erfüllt, _ Rückgabe _ Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung _ gezahlten gewöhnlichen Verkaufswertes anbieten werde. Außer im Falle _ Abschnitts III Ziffer 4 trägt _ Käufer sämtliche Kosten _ Rücknahme _ der Verwertung _ Kaufgegenstandes. _ Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% _ Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn _ Verkäufer höhere oder _ Käufer niedrigere Kosten nachweist.

3. Solange _ Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung _ Verkäufers _ Veräuerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung _ anderweitige, _ Sicherung _ Verkäufers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung _ Kaufgegenstandes zulässig.

4. Bei Zugriffen _ Dritten, insbesondere bei Pfändung _ Kaufgegenstandes oder bei Ausübung _ Unternehmerpfandrechts _ Werkstatt, hat _ Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Mitteilung _ machen sowie _ Dritten unverzüglich auf _ Eigentumsvorbehalt _ Verkäufers hinzuweisen.

5. Wurde _ Abschluss _ Vollkasko-Versicherung vereinbart, hat _ Käufer diese unverzüglich für _ Dauer _ Eigentumsvorbehalts mit _ angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit _ Maßgabe, _ die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. _ Käufer ermächtigt _ Verkäufer, für sich _ Sicherungsschein über _ Fahrzeugvollversicherung _ beantragen _ Auskunft über _ vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen. Kommt _ Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung _ Verkäufers nicht nach, kann _ Verkäufer selbst _ Vollkasko-Versicherung auf Kosten _ Käufers abschließen, _ Versicherungsprämien verauslagen _ als Teile _ Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.

VI. Gewährleistung

Sofern _ Käufer kein Verbraucher ist wird _ Kaufgegenstand unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Bei Fehlen _ zugesicherten Eigenschaft bleibt _ Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt. Falls _ Käufer Verbraucher ist gelten _ gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

VII. Haftung

1. _ Verkäufer haftet nach Maßgabe _ nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchen Rechtsgrund -,wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er beschränkt: _ Haftung besteht nur, soweit _ Schaden Leistungen _ Versicherungen übersteigt _ Drittschaden nicht im Rahmen _ Gesetztes über _ Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ersetzt wird. _ Haftung beschränkt sich dabei _ Höhe nach auf _ jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem Gesetz über _ Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderung _ Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung, insbesondere Mietwagenkosten, entgangener Gewinn, Abschleppkosten _ Wageninhalt sowie Ladung.

2. Unabhängig _ einem Verschulden _ Verkäufers bleibt _ etwaige Haftung _ Verkäufers nach dem Produktionshaftungsgesetz unberührt.

3. _ Verkäufer haftet während seines Verzuges auch für _ zufälligen Untergang _ Kaufgegenstandes. Im übrigen sind Ansprüche wegen Lieferverzuges in Abschnitt IV abschließend geregelt.

4. Ansprüche _ Käufers gegen _ Verkäufer wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften gemäß Abschnitt VII Satz 2 bleiben unberührt.

5. Ausgeschlossen ist _ persönliche Haftung _ gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen _ Betriebsangehörigen _ Verkäufers für _ ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

VIII. Schiedsgutachtverfahren

(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht _ nicht mehr als 2,8t)

1. Soweit _ Verkäufer _ Gebrauchtwagen-Vertrauenssiegel _ Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) führt, können _ Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag - mit Ausnahme über _ Kaufpreis - _ für _ Sitz _ Verkäufers zuständige Schiedsstelle für _ Gebrauchtwagenhandel anrufen. _ Anrufung muss schriftlich _ unverzüglich nach Kenntnis _ Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage seit Ablauf _ Garantiefrist, in allen anderen Fällen spä­testens vor Ablauf _ drei Monaten seit Übergabe _ Kaufgegenstandes, erfolgen.

2. Durch _ Entscheidung _ Schiedsstelle wird _ Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

3. Durch _ Anrufung _ Schiedsstelle ist _ Verjährung für _ Dauer _ Vefahrens gehemmt.

4. _ Verfahren _ Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- _ Verfahrensordnung, _ den Parteien auf Verlangen _ der Schiedsstelle ausgehändigt wird.

5. _ Anrufung _ Schiedsstelle ist ausgeschlossen, sobald _ Rechtsweg beschritten ist.

IX. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen _ zukünftigen Ansprüche aus _ Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- _ Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand _ Sitz _ Verkäufers.

2. _ gleiche Gerichtsstand gilt, wenn _ Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt _ Klageerhebung nicht bekannt ist.

So sehen Sie das gesamte Dokument

Das vollständige Dokument können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

    99 EUR

einmalig, zeitlich unbeschränkt, kein Abo, weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang? Bitte hier einloggen.

Sofort downloaden und anpassen: Alle Verträge können Sie gleich nach dem Kauf in den üblichen Programmen (z.B. Word) bearbeiten und anpassen.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte: Falls Sie das Dokument oder einen anderen Vertrag bzw. Vorlage anwaltlich anpassen wollen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gern zur Verfügung. Sie haben eine Frage zu einem Mustervertrag? Fragen Sie uns!