Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger
I. Kaufvertrag, Übertragung _ Rechten _ Pflichten
1. _ Käufer ist an _ Bestellung zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, gebunden. _ Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn _ Verkäufer _ Annahme _ Bestellung _ Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder _ Lieferung ausgeführt ist.
2. _ Übertragung _ Rechten _ Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf _ vorherigen schriftlichen Zustimmung _ Vertragspartners.
3. Im Einzelfall zwischen _ Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen _ Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
II. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung
1. _ Kaufpreis, _ Preise für Nebenleistungen _ verauslagte Kosten sind bei Übergabe _ Kaufgegenstandes - spätestens jedoch acht Tage nach Zugang _ schriftlichen Bereitstellungsanzeige _ Aushändigung oder Übersendung _ Rechnung - zur Zahlung in bar fällig.
2. Zahlungsanweisungen, Schecks _ Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung _ nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- _ Diskontspesen.
3. Sind zwischen Verkäufer _ Käufer Teilzahlungen vereinbart _ ist _ Käufer _ juristische Person oder ist _ Kredit nach dem Inhalt _ Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, wird _ gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf _ Fälligkeit etwaiger Wechsel - einschließlich bis zum Fälligkeitstagaufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig, wenn _ Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise _ mindestens 10%, bei _ Laufzeit _ Kreditvertrages über drei Jahre mit 5% _ Teilzahlungspreises in Verzug ist. _ gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn _ Käufer seine Zahlungen allgemein eingestellt oder wenn über sein Vermögen _ Insolvenzverfahren beantragt ist.
Statt _ Restschuld _ verlangen, kann _ Verkäufer - unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VI Ziffer 2 - dem Käufer schriftlich _ Nachfrist _ zwei Wochen zur Zahlung _ rückständigen Betrages setzen mit _ Erklärung, _ er bei Nichtzahlung innerhalb _ Nachfrist _ Erfüllung _ Vertrages durch _ Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf _ Nachfrist ist _ Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung _ Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung _ verlangen; _ Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
4. _ zwischen Verkäufer _ Käufer getroffene Vereinbarung _ Teilzahlungen, _ nicht unter Ziffer 3 fällt, kann _ Verkäufer kündigen _ Zahlung _ Restschuld verlangen, wenn
a) _ Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt _ der rückständige Betrag mindestens 10%, bei _ Laufzeit _ Teilzahlungen _ mehr als drei Jahren mindestens 5% _ Teilzahlungspreises beträgt und
b) _ Verkäufer dem Käufer erfolglos _ zweiwöchige Frist zur Zahlung _ rückständigen Betrages mit _ Erklärung gesetzt hat, _ er bei Nichtzahlung innerhalb _ Frist _ gesamte Restschuld verlange.
Verlangt _ Verkäufer Zahlung _ Restschuld, so vermindert sich diese um _ Zinsen _ sonstigen laufzeitabhängigen Kosten _ Teilzahlungen, _ bei staffelmäßiger Berechnung auf _ Zeit nach Fälligkeit _ Restschuld entfallen
Statt Zahlung _ Restschuld _ verlangen, kann _ Verkäufer im Falle _ Absatzes 1 a) unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VI Ziffer 2 dem Käufer schriftlich _ Nachfrist _ zwei Wochen setzen mit _ Erklärung, _ er bei Nichtzahlung innerhalb _ Nachfrist _ Erfüllung _ Vertrages durch _ Käufer ablehne _ von diesem zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf _ Nachfrist kann _ Verkäufer durch schriftliche Erklärung _ Vertrag zurücktreten; _ Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
5. Gegen _ Ansprüche _ Verkäufers kann _ Käufer nur dann aufrechnen, wenn _ Gegenforderung _ Käufers unbestritten ist oder _ rechtskräftiger Titel vorliegt; _ Zurückbehaltungsrecht kann _ Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
6. Verzugzinsen werden mit 5% über dem _ der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn _ Verkäufer _ Belastung mit einem höheren Zinssatz oder _ Käufer _ geringere Belastung nachweist.
III. Lieferung _ Lieferverzug
1. Liefertermine _ Lieferfristen, _ verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben, Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich schriftlich Vertragsveränderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig _ neuer Liefertermin oder _ neue Lieferfrist zur vereinbaren.
2. _ Käufer kann zehn Tage- bei Nutzfahrzeugen vier Wochen - nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder _ unverbindlichen Lieferfrist _ Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist _ liefern mit dem Hinweis, _ er _ Abnahme _ Kaufgegenstandes nach Ablauf _ Frist ablehne. Mit dem Zugang _ Aufforderung kommt _ Verkäufer in Verzug. _ Käufer kann neben Lieferung Ersatz eines durch _ Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen, dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit _ Verkäufers auf höchstens 5% _ vereinbarten Kaufpreises.
3. Nach erfolglosem Ablauf _ Nachfrist ist _ Käufer berechtigt, durch schriftliche ErkIärung _ Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung _ verlangen; dieser Beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % _ vereinbarten Kaufpreises. Ist _ Käufer _ juristische Person _ öffentlichen Rechts, _ öffentlich rechtliches Sondervermögen oder _ Unternehmer, _ bei Abschluss _ Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht im _ Schadensersatzanspruch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit _ Verkäufers zu. _ Anspruch auf Lieferung ist in _ Fällen dieser Ziffer ausgeschlossen.
4. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, _ Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er gleichwohl nach Maßgabe _ Ziffern 2 _ 3, es sei denn, _ der Schaden auch bei rechzeitiger Lieferung eingetreten sein würde.
5. Wird _ verbindlicher Liefertermin oder _ verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt _ Verkäufer bereits mit Überschreiten _ Liefertermins oder _ Lieferfrist in Verzug. _ Rechte _ Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 3 sowie nach Ziffer 3 _ 4 dieses Abschnittes.
IV. Abnahme
1. _ Käufer hat _ Recht, innerhalb _ acht Tagen nach Zugang _ Bereitstellungsanzeige _ Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort _ prüfen _ die Pflicht innerhalb dieser Frist _ Kaufgegenstand abzunehmen.
2. _ etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in _ Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20 Km _ halten.
3. Bleibt _ Käufer mit _ Abnahme _ Kaufgegenstandes länger als acht Tage ab Zugang _ Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann _ Verkäufer dem Käufer schriftlich _ Nachfrist _ acht Tagen setzten mit _ Erklärung, _ er nach Ablauf dieser Frist _ Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf _ Nachfrist ist _ Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung _ Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung _ verlangen. _ Setzung _ Nachfrist bedarf es nicht, wenn _ Käufer _ Abnahme ernsthaft _ endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb _ Nachfrist zur Zahlung _ Kaufpreises nicht imstande ist. Bei Nutzfahrzeugen bedarf es in diesen Fällen auch nicht _ Bereitstellung.
4. Verlangt _ Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% _ vereinbarten Kaufpreises. _ Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn _ Verkäufer _ höheren oder _ Käufer _ geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. _ Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich _ dem Verkäufer auf Grund _ Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum _ Verkäufers. _ Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, _ der Verkäufer gegen _ Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. auf Grund _ Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich Treibstofflieferungen nachträglich erwirbt. Ist _ Käufer _ juristische Person _ öffentlichen Rechts, _ öffentlich rechtliches Sondervermögen oder _ Unternehmer, _ bei Abschluss _ Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt _ Eigentumsvorbehalt auch für _ Forderungen, _ der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.
Während _ Dauer _ Eigentumsvorbehalts steht _ Recht zum Besitz _ Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
Auf Verlangen _ Käufers ist _ Verkäufer zum Verzicht auf _ Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn _ Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat _ für _ übrigen Forderungen aus _ laufenden Geschäftsbeziehung _ angemessene Sicherung besteht.
2. _ Verkäufer kann _ Kaufgegenstand herausverlangen, wenn
a) bei einem unter Abschnitt III Ziffer 3 Absatz 1 genannten Käufer _ dort erwähnten Voraussetzungen oder
b) bei einem unter Abschnitt III Ziffer 4 genannten Käufer _ dort erwähnten Voraussetzungen vorliegen oder jener Käufer _ eidesstattliche Versicherung hat oder
c) _ Käufer seiner Verpflichtung aus _ nachstehenden Ziffern 3 oder 4 nicht nachkommt. Zurückbehaltungsrechte _ Käufers, _ nicht auf dem Kaufvertrag, _ nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.
Nimmt _ Verkäufer _ Kaufgegenstand wieder an sich, so sind Verkäufer _ Käufer sich darüber einig, _ der Verkäufer dem Käufer _ gewöhnlichen Verkaufswert _ Kaufgegenstandes im Zeitpunkt _ Rücknahme vergütet. Auf Wunsch _ Käufers, _ nur unverzüglich nach Rücknahme _ Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl _ Käufers _ öffentlich bestellter _ vereidigter Sachverständiger, z.B. _ Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), _ gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln.
Der Verkäufer kann dem Käufer erneut schriftlich _ angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtung setzten _ ankündigen, _ er, wenn _ Käufer sie innerhalb dieser Frist erfüllt, _ Rückgabe _ Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung _ gezahlten gewöhnlichen Verkaufswertes anbieten werde. Außer im Falle _ Abschnitts III Ziffer 4 trägt _ Käufer sämtliche Kosten _ Rücknahme _ der Verwertung _ Kaufgegenstandes. _ Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% _ Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn _ Verkäufer höhere oder _ Käufer niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange _ Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung _ Verkäufers _ Veräuerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung _ anderweitige, _ Sicherung _ Verkäufers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung _ Kaufgegenstandes zulässig.
4. Bei Zugriffen _ Dritten, insbesondere bei Pfändung _ Kaufgegenstandes oder bei Ausübung _ Unternehmerpfandrechts _ Werkstatt, hat _ Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Mitteilung _ machen sowie _ Dritten unverzüglich auf _ Eigentumsvorbehalt _ Verkäufers hinzuweisen.
5. Wurde _ Abschluss _ Vollkasko-Versicherung vereinbart, hat _ Käufer diese unverzüglich für _ Dauer _ Eigentumsvorbehalts mit _ angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit _ Maßgabe, _ die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. _ Käufer ermächtigt _ Verkäufer, für sich _ Sicherungsschein über _ Fahrzeugvollversicherung _ beantragen _ Auskunft über _ vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen. Kommt _ Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung _ Verkäufers nicht nach, kann _ Verkäufer selbst _ Vollkasko-Versicherung auf Kosten _ Käufers abschließen, _ Versicherungsprämien verauslagen _ als Teile _ Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.
VI. Gewährleistung
Sofern _ Käufer kein Verbraucher ist wird _ Kaufgegenstand unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Bei Fehlen _ zugesicherten Eigenschaft bleibt _ Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt. Falls _ Käufer Verbraucher ist gelten _ gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
VII. Haftung
1. _ Verkäufer haftet nach Maßgabe _ nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchen Rechtsgrund -,wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er beschränkt: _ Haftung besteht nur, soweit _ Schaden Leistungen _ Versicherungen übersteigt _ Drittschaden nicht im Rahmen _ Gesetztes über _ Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ersetzt wird. _ Haftung beschränkt sich dabei _ Höhe nach auf _ jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem Gesetz über _ Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderung _ Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung, insbesondere Mietwagenkosten, entgangener Gewinn, Abschleppkosten _ Wageninhalt sowie Ladung.
2. Unabhängig _ einem Verschulden _ Verkäufers bleibt _ etwaige Haftung _ Verkäufers nach dem Produktionshaftungsgesetz unberührt.
3. _ Verkäufer haftet während seines Verzuges auch für _ zufälligen Untergang _ Kaufgegenstandes. Im übrigen sind Ansprüche wegen Lieferverzuges in Abschnitt IV abschließend geregelt.
4. Ansprüche _ Käufers gegen _ Verkäufer wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften gemäß Abschnitt VII Satz 2 bleiben unberührt.
5. Ausgeschlossen ist _ persönliche Haftung _ gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen _ Betriebsangehörigen _ Verkäufers für _ ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
VIII. Schiedsgutachtverfahren
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht _ nicht mehr als 2,8t)
1. Soweit _ Verkäufer _ Gebrauchtwagen-Vertrauenssiegel _ Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) führt, können _ Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag - mit Ausnahme über _ Kaufpreis - _ für _ Sitz _ Verkäufers zuständige Schiedsstelle für _ Gebrauchtwagenhandel anrufen. _ Anrufung muss schriftlich _ unverzüglich nach Kenntnis _ Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage seit Ablauf _ Garantiefrist, in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf _ drei Monaten seit Übergabe _ Kaufgegenstandes, erfolgen.
2. Durch _ Entscheidung _ Schiedsstelle wird _ Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch _ Anrufung _ Schiedsstelle ist _ Verjährung für _ Dauer _ Vefahrens gehemmt.
4. _ Verfahren _ Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- _ Verfahrensordnung, _ den Parteien auf Verlangen _ der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. _ Anrufung _ Schiedsstelle ist ausgeschlossen, sobald _ Rechtsweg beschritten ist.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen _ zukünftigen Ansprüche aus _ Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- _ Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand _ Sitz _ Verkäufers.
2. _ gleiche Gerichtsstand gilt, wenn _ Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt _ Klageerhebung nicht bekannt ist.
So sehen Sie das gesamte Dokument
Das vollständige Dokument können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.
Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
Sie haben bereits einen Zugang? Bitte hier einloggen.
Sofort downloaden und anpassen: Alle Verträge können Sie gleich nach dem Kauf in den üblichen Programmen (z.B. Word) bearbeiten und anpassen.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte: Falls Sie das Dokument oder einen anderen Vertrag bzw. Vorlage anwaltlich anpassen wollen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gern zur Verfügung. Sie haben eine Frage zu einem Mustervertrag? Fragen Sie uns!