Allgemeine Geschäftsbedingungen der XY Handelsgesellschaft mbH

1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen als verbindlich vereinbart.

1.2 _ behalten uns ausdrücklich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäfte durch entsprechende schriftliche Ergänzung inhaltlich abzuändern oder _ ergänzen.

1.3 Im Einzelfall zwischen _ Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen _ Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

1.4 Soweit es sich um Geschäfte unter Kaufleuten handelt, gilt für Lieferungen als Mindestauftragswert EUR ____,00 Warenwert netto als vereinbart. _ behalten uns _ Aufwandsgebühr _ EUR __,00 für Lieferungen unter ___,00 EUR pro Lieferung vor.

2. Lieferungen

2.1 _ uns angegebene Lieferfristen beginnen im Einzelfall erst nach abschließender Klärung _ Ausführungseinzelheiten, technischen oder kaufmännischen Fragen, soweit sie sich aus _ Sphäre _ Bestellers stellen. _ Besteller ist nicht berechtigt, _ Auftrag zurückzutreten, sofern lediglich _ unter _ besonderen Umständen _ Einzelfalles angemessene Verspätung eingetreten ist.

2.2 Teillieferungen sind zulässig.

2.3 Grundsätzlich werden unsere Lieferungen ab Lager oder Werk ausgeführt _ das Risiko geht beim Verlassen _ Ware _ Werk oder Lager an _ Käufer über. Falls _ Transportversicherung _ uns abgeschlossen wurde, gelten _ in _ beigefügten Versicherungsbestätigung enthaltenen Bestimmungen.

2.4 Nicht abgerufene, aber bereitgestellte Ware kann auf Kosten _ Risiko _ Käufers entweder eingelagert oder an diesen abgesandt werden.

2.5 _ sind berechtigt, _ geeignet erscheinende Verpackung _ die Versendungsart auszuwählen.

2.6 Abrufaufträge müssen innerhalb _ 6 Monaten erledigt sein, andernfalls erfolgt _ uns automatisch Restlieferung.

2.7 Falls _ im Einzelfall aus Kulanz _ Stornierung eines Auftrages zustimmen, ist diese erst mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam. Waren, _ kundenspezifisch bestellt wurden, können nicht auf dem Kulanzwege geregelt werden. Im Falle _ von uns akzeptierten Stornierung berechnen _ eine Bearbeitungsgebühr _ 25 % _ Warenwertes. Dem Besteller bleibt _ Nachweis eines niedrigeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

3. Höhere Gewalt

3. Streik, Transport- _ Versorgungsverzögerungen, behördliche Verbote _ vergleichbare Ereignisse, _ außerhalb unseres Einflussbereiches auftreten, unterbrechen _ Fristen _ verlängern diese angemessen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. _ behalten uns _ Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bis dahin verwahrt _ Kunde _ Ware unentgeltlich. _ Kunde hält _ Ware identifizierbar getrennt. Bei vertragswidrigem Verhalten _ Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind _ berechtigt, _ Liefergegenstand zurückzunehmen; _ Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In _ Zurücknahme _ Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht _ Bestimmungen _ Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt _ Vertrag vor, es sei denn, _ hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In _ Pfändung _ Liefergegenstandes liegt stets _ Rücktritt _ Vertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns _ Käufer unverzüglich schriftlich _ benachrichtigen, damit _ Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit _ Dritte nicht in _ Lage ist, uns _ gerichtlichen _ außergerichtlichen Kosten _ Klage gemäß § 771 ZPO _ erstatten, haftet _ Käufer für _ uns entstandenen Ausfall.

4.2 _ können _ sofortige Herausgabe _ Ware _ Geltendmachung _ Forderung bei Dritten verlangen in folgenden Fällen:

a) Wechsel- oder Scheckproteste

b) Antrag auf Insolvenz oder Vergleichsverfahren

In diesen Fällen gilt _ treuhänderische Inkassovollmacht als widerrufen.

4.3 _ Käufer ist berechtigt, _ Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter _ verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe _ Faktura-Endbetrages (einschließlich _ zu diesem Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer) ab, _ ihm aus _ Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen _ zwar unabhängig davon, ob _ Liefergegenstand ohne oder nach _ Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist _ Käufer nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, _ Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichten _ uns, _ Forderung nicht einzuziehen, solange _ Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt _ sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Ist dies jedoch _ Fall, dann können _ verlangen, _ der Käufer uns _ abgetretenen Forderungen _ deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, _ dazugehörenden Unterlagen aushändigt _ den Schuldnern (Dritten) _ Abtretung mitteilt.

4.4 _ Verarbeitung oder Umbildung _ Liefergegenstandes durch _ Käufer wird stets für uns vor- genommen. Wird _ Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben _ das Miteigentum an _ neuen Sache im Verhältnis _ Wertes _ Liefergegenstandes _ den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt _ Verarbeitung. Für _ durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen _ gleiche wie für Vorbehaltsware.

4.5 Wird _ Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben _ das Miteigentum an _ neuen Sache im Verhältnis _ Wertes _ Liefergegenstandes _ den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt _ Vermischung. Erfolgte _ Vermischung in _ Weise, _ die Sache _ Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt vereinbart, _ der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. _ Käufer verwahrt _ Alleineigentum oder _ Miteigentum für uns.

4.6 _ Käufer tritt uns auch _ Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, _ ihm durch _ Verbindung _ Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen Dritte erwachsen.

4.7 _ verpflichten uns, _ uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen _ Käufers freizugeben, als ihr Wert _ zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.

5. Schutzrecht

Der Käufer/Empfänger verpflichtet sich, bei Weiterverarbeitung oder Veräußerung keine fremden Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Warenzeichen usw.) _ verletzen.

6. Menge, Qualität

6.1 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb _ 5 Tagen nach Empfang _ rügen (Ausschlussfrist).

6.2 _ in unseren Typenlisten, Prospekten _ sonstigen Druckschriften gemachten Angaben stellen keine Zusicherung _ Eigenschaften dar.

6.3 Besonders technische Anforderungen, Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich _ abschließend festzulegen _ müssen _ uns schriftlich bestätigt werden, wobei _ dann auf Abnahme bestehen müssen.

6.4 _ Käufer hat bei Eingang unverzüglich jede Partie nach allen technischen Anforderungen _ zumutbaren Prüfungsmethoden _ prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor Fertigung. Zeigen sich erst bei Beginn _ Fertigung Mängel, so ist diese sofort _ stoppen.

6.5 In allen Fällen sind _ sofort schriftlich _ benachrichtigen. Uns ist Gelegenheit zur Überprüfung _ geben, einschließlich Besichtigung, Durchführung _ Probeläufen _ Einsicht in _ Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend _ ausreichend spezifiziert sofort _ melden.

6.6 Ist _ gelieferte Ware mangelhaft, so besteht _ Anspruch auf Nachbesserung. Ist dies unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann _ Abnehmer Herabsetzung _ Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung _ Vertrages (Wandlung) verlangen.

6.7 Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen dem Lieferer zu, _ der Käufer ist damit einverstanden, dem Lieferer Unterlagen, _ zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung _ stellen _ ihm behilflich _ sein.

7. Transportschäden

Nur sofort bei Auslieferung festgestellte _ unverzüglich schriftlich an uns _ an _ Spediteur gemeldete Fehlmengen können berücksichtigt werden. Soweit es sich um _ Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten _ verschärften Vorschriften _ HGB (§§ 377 ff HGB).

Zur Beachtung:

a) äußerlich erkennbare Schäden an _ Sendungen sind durch _ Ablieferer _ Sendung (Bahn, Post, Spediteur usw.) sofort auf dem Frachtbrief durch Tatbestandsaufnahme oder in sonst geeigneter Weise bescheinigen _ lassen. _ Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet.

b) Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, _ sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. _ abliefernde Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar _ machen _ zur Tatbestandsaufnahme _ Feststellung _ Schadens aufzufordern, _ zwar

a) Bei _ Post (Postamt) - sofort am Tage _ Zustellung

b) bei _ Bahn Güter- oder Expressabfertigung - sofort am Tage _ Zustellung

c) bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen - sofort am Tage _ Zustellung nach Ablieferung _ Ware.

In allen Fällen sind Ware _ Verpackung bis zur Aufnahme _ Tatbestandes durch _ Beauftragten _ Transportunternehmens in dem Zustand _ belassen, in dem sie sich bei _ Entdeckung _ Schadens befinden.

8. Gewährleistung - Kosten - Nachbesserung

Im Falle _ Reklamationen ist _ Kunde verpflichtet, hinsichtlich _ voraussichtlich entstehenden Versendungskosten in Vorlage _ treten. Stellt sich _ Reklamation als unberechtigt heraus, trägt _ Kunde endgültig _ Kosten. _ behalten uns _ Geltendmachung _ Kostenpauschale vor, wobei es dem Kunden unbenommen ist, _ Nachweis eines geringeren Schadens bzw. geringerer Kosten _ führen.

Sofern bezüglich eines Produktes _ Herstellerfirma in erreichbarer Nähe _ Reparaturmöglichkeit unterhält, kann _ Kunde darauf verwiesen werden, _ Reparatur an dieser Stelle durchführen _ lassen (unser Recht, _ Fehler festzustellen _ zu beheben). Hierdurch werden _ gesetzlichen Gewährleistungsrechte _ Kunden uns gegenüber nicht berührt, _ heißt, ihm bleibt _ Recht auf Wandlung (Rückgängigmachung _ Kaufvertrages) oder Minderung (Reduzierung _ Kaufpreises bzw. Rückerstattung eines Teiles bei erfolgter Zahlung) erhalten.

9. Haftung

Schadenersatzansprüche außerhalb _ gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann _ Kunde gegen uns nur geltend machen, wenn uns Vorsatz oder grobfahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. _ Beweislast dafür, _ kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, liegt bei uns. _ haften auch für _ leicht fahrlässige Verletzung _ wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung _ Erreichung _ Vertragszwecks gefährdet) sowie für _ Verletzung _ Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung _ ordnungsgemäße Durchführung _ Vertrages überhaupt erst ermöglicht _ auf deren Einhaltung _ Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für _ vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für _ leicht fahrlässige Verletzung anderer als _ vorstehenden Pflichten haften _ nicht. Dieser Haftungsauschluss gilt nicht wenn _ Schaden üblicherweise durch _ Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

10. Preis, Zahlung

10.1 Es gelten im Zeitpunkt _ Lieferung allgemein geltende Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Im Empfängerland für _ Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernehmen _ nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen _ Lasten _ Käufers. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten. Es gelten bei _ Berechnung _ am Tage _ Lieferung gültigen Preise.

10.2 Unsere Lieferungen sind sofort nach Rechnungsdatum netto zahlbar; es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind vereinbart worden. _ behalten uns vor, generell per Nachnahme _ liefern. Schecks, Wechsel, sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen _ ändern nichts an _ Fälligkeit, wobei Kosten _ Lasten _ Käufers gehen.

10.3 Zahlungen werden i.S. _ § 366 BGB grundsätzlich immer gegen _ ältesten Forderungen verrechnet. Wird _ Zahlungsfrist gem. Ziff. 8.2 überschritten, stehen uns folgende Rechte zu:

a) Berechnung banküblicher Zinsen nebst Kosten für ungedeckte Kredite,

b) Verweigerung weiterer Lieferungen oder Lieferung gegen Barzahlung, unabhängig aller bisherigen Vereinbarungen,

c) Ausübung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt,

d) sofortige Geltendmachung aller Forderungen, unabhängig früherer Vereinbarungen.

10.4 Dem Zahlungsverzug stehen gleich _ Antrag auf insolvenz- oder Vergleichsverfahren, Zahlungseinstellung oder wesentliche Veränderung _ vorher angenommenen Vermögens- _ Ertragslage.

10.5 Aufrechnung ist nur mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

11. Erfüllung

11.1 Es gilt deutsches Recht.

11.2 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist [Sitz _ Unternehmens], soweit es sich um Geschäfte unter Kaufleuten handelt.

11.3 Falls Unstimmigkeiten auftreten, wird, soweit beiderseitiges Einverständnis besteht, versucht, _ Fall durch Schlichtung eines Schiedsgerichtes unter Hinzuziehung _ örtlichen IHK _ erledigen.

12. Datenschutz

Zum Zwecke _ Abwicklung _ Aufträgen, Anfragen _ Angeboten, _ durch unser Haus, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind _ berechtigt, _ Daten elektronisch _ speichern _ weiter _ verarbeiten. _ sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute _ Vertragspartner, _ der Auftragsabwicklung dienen. _ Bestimmungen _ Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) § 4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten.

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