Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Waschmaschinen-weltweit (Verkauf, Vermittlung, Kommission)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) _ vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Kunden“). _ AGB gelten nur, wenn _ Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), _ juristische Person _ öffentlichen Rechts oder _ öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) _ AGB gelten insbesondere für Verträge über _ Verkauf und/ oder _ Lieferung _ neuen _ gebrauchten Industrie-Waschmaschinen, Wäschetrockner oder Wäscheschleudern (im Folgenden auch: „Geräte“). _ AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über _ Verkauf und/ oder _ Lieferung _ Geräten mit demselben Kunden, ohne _ wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden _ den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen _ Kunden werden nur dann _ insoweit Vertragsbestandteil, als _ ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn _ in Kenntnis _ AGB _ Kunden _ Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen _ Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für _ Inhalt derartiger Vereinbarungen ist _ schriftlicher Vertrag bzw unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen _ Anzeigen, _ nach Vertragsschluss _ Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung _ Rücktritt oder Minderung), bedürfen _ ihrer Wirksamkeit _ Schriftform.

(6) Hinweise auf _ Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne _ derartige Klarstellung gelten daher _ gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsschluss bei Kaufverträgen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend _ unverbindlich. Dies gilt auch, wenn _ dem Kunden Kataloge, Informationsmaterial, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen _ uns Eigentums- _ Urheberrechte vorbehalten.

(2) _ Bestellung _ Geräte durch _ Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus _ Bestellung nichts anderes ergibt, sind _ berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb _ 1 Woche nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) _ Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung _ Geräte an _ Kunden erklärt werden.

 

§ 3 Lieferfrist _ Lieferverzug

(1) _ Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw _ uns bei Annahme _ Bestellung angegeben.

(2) Sofern _ verbindliche Lieferfristen aus Gründen, _ wir nicht _ vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit _ Leistung), werden _ den Kunden hierüber unverzüglich informieren _ gleichzeitig _ voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist _ Leistung auch innerhalb _ neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind _ berechtigt, ganz oder teilweise _ Vertrag zurückzutreten; _ bereits erbrachte Gegenleistung _ Kunden werden _ unverzüglich erstatten. Als Fall _ Nichtverfügbarkeit _ Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere _ nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn _ ein kongruentes Deckungs­geschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer _ Verschulden trifft oder _ im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) _ Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach _ gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber _ Mahnung durch _ Kunden erforderlich. Geraten _ in Lieferverzug, so kann _ Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. _ Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche _ Verzugs 0,5% _ Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% _ Lieferwerts _ verspätet gelieferten Geräte. Uns bleibt _ Nachweis vorbehalten, _ dem Kunden gar kein Schaden oder nur _ wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(4) _ Rechte _ Kunden gem. § 10 dieser AGB _ unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss _ Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit _ Leistung und/ oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

 

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt _ Lieferung ab Lager Musterstadt, wo auch _ Erfüllungsort ist. Auf Verlangen _ Kosten _ Kunden werden _ Geräte an _ anderen Bestimmungsort versandt (Versendungs­kauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind _ berechtigt, _ Art _ Versendung (z.B. Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst _ bestimmen.

(2) _ Gefahr _ zufälligen Untergangs _ der zufälligen Verschlechterung _ Geräte geht spätestens mit _ Übergabe auf _ Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch _ Gefahr _ zufälligen Untergangs _ der zufälligen Verschlechterung _ Geräte sowie _ Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung _ Geräte an _ Spediteur, _ Frachtführer oder _ sonst zur Ausführung _ Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit _ Abnahme vereinbart ist, ist diese für _ Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für _ vereinbarte Abnah­me _ gesetzlichen Vorschriften _ Werkvertragsrechts entsprechend. _ Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn _ Kunde im Verzug _ Annahme ist.

(3) Kommt _ Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er _ Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, _ Kunden _ vertretenden Gründen, so sind _ berechtigt, Ersatz _ hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) _ verlangen.

 

§ 5 Preise _ Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt _ Vertragsschlusses aktuellen Preise, _ zwar ab Lager inkl. Verladung, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt _ Kunde _ Transportkosten ab Lager _ die Kosten _ ggf. _ Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern _ sonstige öffentliche Abgaben trägt _ Kunde. Transport- _ alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe _ Verpackungsverordnung nehmen _ nicht zurück, sie werden Eigentum _ Kunden.

(3) Wenn nicht anders vereinbart, ist _ Kaufpreis – rein netto – fällig _ zu zahlen vor Lieferung oder Abholung _ Geräte.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt _ Kunde in Verzug. _ Kaufpreis ist während _ Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz _ verzinsen. _ behalten uns _ Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf _ kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln _ Lieferung bleiben _ Gegenrechte _ Kunden insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB unberührt.

(6) Wird nach Abschluss _ Vertrags erkennbar, _ unser Anspruch auf _ Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit _ Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind _ nach _ gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung _ – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt _ Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen _ künftigen Forde­rungen aus dem Kaufvertrag _ einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten _ uns _ Eigentum an _ verkauften Geräten vor.

(2) _ Kunde ist verpflichtet, _ unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte pfleglich _ behandeln: Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- _ Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert _ versichern. Sofern Wartungs- _ Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss _ Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) _ unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte dürfen vor vollständiger Bezahlung _ gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. _ Kunden hat uns unverzüglich schriftlich _ benachrichtigen, wenn _ soweit Zugriffe Dritter auf _ uns gehörenden Geräte erfolgen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten _ Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung _ fälligen Kaufpreises, sind _ berechtigt, nach _ gesetzlichen Vorschriften _ Vertrag zurückzutreten oder/ _ die Ware auf Grund _ Eigentumsvorbehalts heraus _ verlangen. _ Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich _ Erklärung _ Rücktritts; _ sind vielmehr berechtigt, lediglich _ Ware heraus _ verlangen _ uns _ Rücktritt vorzubehalten. Zahlt _ Kunde _ fälligen Kaufpreis nicht, dürfen _ diese Rechte nur geltend machen, wenn _ dem Kunden zuvor erfolglos _ angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder _ derartige Fristsetzung nach _ gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(5) _ Kunde ist befugt, _ unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter _ veräußern und/ oder _ verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend _ nachfolgenden Bestimmungen.

(a) _ Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf _ durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Geräte entstehenden Erzeugnisse _ deren vollem Wert, wobei _ als Hersteller gelten. Bleibt bei _ Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Geräten Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben _ Miteigentum im Verhältnis _ Rechnungswerte _ verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Geräten. Im Übrigen gilt für _ entstehende Erzeugnis _ Gleiche wie für _ unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Geräte.

(b) _ aus dem Weiterverkauf _ Geräte oder _ Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt _ Kunde schon jetzt insgesamt bzw in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. _ nehmen _ Abtretung an. _ in Abs. 3 genannten Pflichten _ Kunden gelten auch in Ansehung _ abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung _ Forderung bleibt _ Kunde neben uns ermächtigt. _ verpflichten uns, _ Forderung nicht einzuziehen, solange _ Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist _ kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber _ Fall, so können _ verlangen, _ der Kunde uns _ abgetretenen Forderungen _ deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, _ dazugehörigen Unterlagen aushändigt _ den Schuldnern (Dritten) _ Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt _ realisierbare Wert _ Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden _ auf Verlangen _ Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

§ 7 Mängelansprüche _ Kunden

(1) Für _ Rechte _ Kunden bei Sach- _ Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- _ Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten _ gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben _ gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung _ Geräte an _ Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem _ über _ Beschaffenheit _ Geräte getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über _ Beschaffenheit _ Geräte gelten _ als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch _ Herstellers), _ dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in _ Vertrag einbezogen wurden.

(3) Soweit _ Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach _ gesetzlichen Regelung _ beurteilen, ob _ Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 _ 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen _ Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen _ jedoch keine Haftung.

(4) _ Mängelansprüche _ Kunden setzen voraus, _ er seinen gesetzlichen Untersuchungs- _ Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei _ Untersuchung oder später _ Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige _ machen. Als unverzüglich gilt _ Anzeige, wenn sie innerhalb _ 10 (zehn) Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung _ rechtzeitige Absendung _ Anzeige genügt. Unabhängig _ dieser Untersuchungs- _ Rügepflicht hat _ Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- _ Minderlieferung) innerhalb _ zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung _ rechtzeitige Absendung _ Anzeige genügt. Versäumt _ Kunde _ ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für _ nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(5) Ist _ gelieferte Sache mangelhaft, können _ zunächst wählen, ob _ Nacherfüllung durch Beseitigung _ Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung _ mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, _ Nacherfüllung unter _ gesetzlichen Voraussetzungen _ verweigern, bleibt unberührt.

(6) _ sind berechtigt, _ geschuldete Nacherfüllung davon abhängig _ machen, _ der Kunde _ fälligen Kaufpreis bezahlt. _ Kunde ist jedoch berechtigt, _ im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil _ Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) _ Kunde hat uns _ zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit _ Gelegenheit _ geben, insbesondere _ beanstandete Gerät _ Prüfungszwecken _ überlassen. Im Falle _ Ersatzlieferung hat uns _ Kunde _ mangelhafte Sache nach _ gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. _ Nacherfüllung beinhaltet weder _ Ausbau _ mangelhaften Sache noch _ erneuten Einbau, wenn _ ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(8) _ zum Zweck _ Prüfung _ Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- _ Materialkosten (nicht: Ausbau- _ Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich _ Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch _ Mangelbeseitigungsverlangen _ Kunden als unberechtigt heraus, können _ die hieraus entstandenen Kosten _ Kunden ersetzt verlangen.

(9) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung _ Betriebssicherheit oder zur Abwehr un­verhältnismäßiger Schäden, hat _ Kunde _ Recht, _ Mangel selbst _ beseitigen _ von uns Ersatz _ hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen _ verlangen. _ einer derartigen Selbstvornahme sind _ unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, _ benachrichtigen. _ Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn _ berechtigt wären, _ entsprechende Nacherfüllung nach _ gesetzlichen Vorschriften _ verweigern.

(10) Wenn _ Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder _ für _ Nacherfüllung _ Kunden _ setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach _ gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann _ Kunde _ Kaufvertrag zurücktreten oder _ Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(11) Ansprüche _ Kunden auf Schadensersatz bzw Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe _ § 10 _ sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 8 Besondere Bestimmungen für _ Vermittlung _ Kaufverträgen

(1) Sofern uns _ Kunde mit _ Vermittlung _ Verkaufs _ Geräten beauftragt, gelten ergänzend _ folgenden Bestimmungen:

(a) _ sind berechtigt, auch für andere Kunden als Vermittler tätig _ werden. _ Kunde ist berechtigt, auch andere Vermittler _ beauftragen.

(b) _ Vermittlungsprovision ist verdient mit Zustandekommen eines Kaufvertrages über _ Gerät, sofern _ den Vertragsabschluss mindestens mitverursacht haben _ sofern _ Kaufvertrag spätestens 6 Monate nach dem Ende _ Vermittlungsauftrages geschlossen wird.

(c) _ Ursächlichkeit unseres Nachweises gilt auch dann, wenn nicht _ von uns vermittelte Kaufinteressent, sondern _ zu seinem wirtschaftlichen und/ oder persönlichen (Verwandte, Ehegatten, Familienangehörige) Geltungsbereich zählende juristische oder natürliche Person _ Kaufvertrag abschließt.

(d) _ Vertragsparteien sind verpflichtet, uns unverzüglich _ Zustandekommen eines Kaufvertrages schriftlich oder per E-Mail _ unterrichten.

(e) _ Vermittlungsprovision – zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer – beträgt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart: bis _ einem Netto-Kaufpreis _ 2.000,00 €: 200,00 €, ab einem Netto-Kaufpreis _ 2.000,00 €: 10% _ Kaufpreis. _ vom Auftraggeber _ zahlende Vermittlungsprovision ist fällig innerhalb _ 7 Tagen ab Vertragsschluss.

(f) _ Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn _ abgeschlossene Vertrag aus Gründen, _ wir nicht _ vertreten haben, rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund für unwirksam erklärt wird. _ gilt auch für _ Auflösung infolge aufschiebender oder auflösender Bedingungen.

(2) In jedem Fall werden _ bei _ erfolgreichen Vermittlung eines Kaufvertrages nicht selbst Vertragspartei _ haften insbesondere nicht für Sach- _ Rechtsmängel _ verkauften Geräte.

 

§ 9 Besondere Bestimmungen für Kommissionsgeschäfte

(1) Sofern uns _ Kunde (Kommittent) mit dem Verkauf _ gebrauchten Geräten auf seine Rechnung (Kommissionsgeschäft) beauftragt, gelten ergänzend _ folgenden Bestimmungen:

(a) _ Entscheidung über _ Abschluss eines Kaufvertrages während _ vereinbarten Dauer _ Kommissionsgeschäftes liegt allein bei uns. _ Kunde hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages mit einem bestimmten Kaufinteressenten _ er darf _ Gerät ohne unsere vorherige Zustimmung nicht selbst verkaufen. _ vom Kunden angegebene Mindestpreis ist für uns verbindlich.

(b) Während _ vereinbarten Dauer _ Kommissionsgeschäftes verbleibt _ Gerät beim Kunden, _ den Kaufinteressenten _ Besichtigung _ Prüfung ermöglichen wird.

(c) _ leiten _ Kaufpreis abzüglich _ vereinbarten Provision _ abzüglich _ notwendigen und/ oder _ vorher im Einzelnen abgestimmten Aufwendungen binnen 7 Tagen nach Zahlung _ Kaufpreises _ Übergabe _ Geräte an _ Kunden weiter.

(2) Wenn _ Kunde _ Gerät innerhalb _ 6 Monaten nach dem Ende _ Kommissionsgeschäftes an _ von uns benannten Kaufinteressenten verkauft, haben _ Anspruch auf _ vereinbarte Provision.

 

§ 10 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich _ nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften _ bei _ Verletzung _ vertraglichen _ außervertraglichen Pflichten nach _ einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften _ – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz _ grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften _ nur

(a) für Schäden aus _ Verletzung _ Lebens, _ Körpers oder _ Gesundheit,

(b) für Schäden aus _ Verletzung _ wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung _ ordnungsgemäße Durchführung _ Vertrags überhaupt erst ermöglicht _ auf deren Einhaltung _ Vertragspartner regelmäßig vertraut _ vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf _ Ersatz _ vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) _ sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit _ einen Mangel arglistig verschwiegen oder _ Garantie für _ Beschaffenheit _ Geräte übernommen haben. _ gleiche gilt für Ansprüche _ Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen _ Pflichtverletzung, _ nicht in einem Mangel besteht, kann _ Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn _ die Pflichtverletzung _ vertreten haben. _ freies Kündigungsrecht _ Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird aus­geschlossen. Im Übrigen gelten _ gesetzlichen Voraussetzungen _ Rechtsfolgen.

 

§ 11 Verjährung

(1) Abweichend _ § 438 Abs. 1 Nr 3 BGB beträgt _ allgemeine Verjährungsfrist für An­sprüche aus Sach- _ Rechtsmängeln _ Jahr ab Ablieferung bei neuen Geräten. Soweit _ Abnahme vereinbart ist, beginnt _ Verjährung mit _ Abnahme. Bei gebrauchten Geräten ist _ Haftung für Sach- _ Rechtsmängel ausgeschlossen.

(2) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist _ Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) _ für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an _ Verbraucher (§ 479 BGB).

(3) _ vorstehenden Verjährungsfristen _ Kaufrechts gelten auch für vertragliche _ außervertragliche Schadensersatzansprüche _ Kunden, _ auf einem Mangel _ Geräte beruhen, es sei denn _ Anwendung _ regelmäßigen gesetzlichen Ver­jährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall _ einer kürzeren Verjährung führen. _ Verjährungsfristen _ Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche _ Kunden gem. § 10 ausschließlich _ gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 12 Rechtswahl _ Gerichtsstand

(1) Für diese AGB _ alle Rechtsbeziehungen zwischen uns _ dem Kunden gilt _ Recht _ Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheits­rechts, insbesondere _ UN-Kaufrechts. Voraussetzungen _ Wirkungen _ Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort _ Sache, soweit danach _ getroffene Rechtswahl zugunsten _ deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2) Ist _ Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person _ öffent­lichen Rechts oder _ öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Musterstadt. _ sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand _ Kunden _ erheben.

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