Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines , Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder _ unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen _ Kunden erkennen _ nicht an, es sei denn, _ hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn _ in Kenntnis entgegenstehender oder _ unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen _ Kunden _ Lieferung an _ Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, _ zwischen uns _ dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Im Einzelfall zwischen _ Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen _ Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn _ § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot, Angebotsunterlagen
(1) Ist _ Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB _ qualifizieren, so können _ dieses innerhalb _ 2 Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen _ sonstigen Unterlagen behalten _ uns Eigentums- _ Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, _ als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf _ Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus _ Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) _ gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag _ Rechnungstellung in _ Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) _ Abzug _ Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus _ Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist _ Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb _ 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten _ gesetzlichen Regeln betreffend _ Folgen _ Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder _ uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) _ Beginn _ von uns angegebenen Lieferzeit setzt _ Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) _ Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter _ rechtzeitige _ ordnungsgemäße Erfüllung _ Verpflichtung _ Kunden voraus. _ Einrede _ nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt _ Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind _ berechtigt, _ uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt _ verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern _ Voraussetzungen _ Abs. (3) vorliegen, geht _ Gefahr eines zufälligen Untergangs oder _ zufälligen Verschlechterung _ Kaufsache in dem Zeitpunkt auf _ Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) _ haften nach _ gesetzlichen Bestimmungen, soweit _ zugrundeliegende Kaufvertrag _ Fixgeschäft im Sinn _ § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder _ § 376 HGB ist. _ haften auch nach _ gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines _ uns _ vertretenden Lieferverzugs _ Kunde berechtigt ist geltend _ machen, _ sein Interesse an _ weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) _ haften ferner nach _ gesetzlichen Bestimmungen, sofern _ Lieferverzug auf _ von uns _ vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; _ Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern _ Lieferverzug nicht auf _ von uns _ vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf _ vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) _ haften nach _ gesetzlichen Vorschriften, soweit _ von uns _ vertretende Lieferverzug auf _ leicht fahrlässigen Verletzung _ wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung _ Erreichung _ Vertragszwecks gefährdet) oder auf _ Verletzung _ Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung _ ordnungsgemäße Durchführung _ Vertrages überhaupt erst ermöglicht _ auf deren Einhaltung _ Kunde regelmäßig vertraut) beruht, jedoch jeweils nur für _ vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für _ leicht fahrlässige Verletzung anderer als _ vorstehenden Pflichten haften _ nicht.
(8) Im Übrigen haften _ im Fall _ Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen _ pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe _ 3% _ Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% _ Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche _ Rechte _ Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang, Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus _ Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
(2) Für _ Rücknahme _ Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Sofern _ Kunde es wünscht, werden _ die Lieferung durch _ Transportversicherung eindecken; _ insoweit anfallenden Kosten trägt _ Kunde.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche _ Kunden setzen voraus, _ dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- _ Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit _ Mangel _ Kaufsache vorliegt, ist _ Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form _ Mangelbeseitigung oder zur Lieferung _ neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall _ Mangelbeseitigung sind _ verpflichtet, alle zum Zweck _ Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- _ Materialkosten _ tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, _ die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt _ Nacherfüllung fehl, so ist _ Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung _ verlangen.
(4) _ haften nach _ gesetzlichen Bestimmungen, sofern _ Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, _ auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich _ Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist _ Schadensersatzhaftung auf _ vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) _ haften nach _ gesetzlichen Bestimmungen, sofern _ schuldhaft _ wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Verletzung _ Erreichung _ Vertragszwecks gefährdet) sowie _ Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung _ ordnungsgemäße Durchführung _ Vertrages überhaupt erst ermöglicht _ auf deren Einhaltung _ Kunde regelmäßig vertraut) verletzen, jedoch jeweils nur für _ vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für _ leicht fahrlässige Verletzung anderer als _ vorstehenden Pflichten haften _ nicht.
(6) Soweit dem Kunden _ Anspruch auf Ersatz _ Schadens statt _ Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen _ Abs. (3) auf Ersatz _ vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (Alternativ: Keine Regelung betreffend _ Ersatz _ Schadens statt _ Leistung, so _ dann _ Ausschluss gemäß Abs. (8) unmittelbar eingreift.)
(7) _ Haftung wegen schuldhafter Verletzung _ Lebens, _ Körpers oder _ Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für _ zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist _ Haftung ausgeschlossen.
(9) _ Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(10) _ Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach _ §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung _ mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
(1) _ weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf _ Rechtsnatur _ geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz _ Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) _ Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit _ Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz _ Schadens, statt _ Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit _ Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf _ persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter _ Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) _ behalten uns _ Eigentum an _ Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten _ Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind _ berechtigt, _ Kaufsache zurückzunehmen. In _ Zurücknahme _ Kaufsache durch uns liegt _ Rücktritt _ Vertrag. _ sind nach Rücknahme _ Kaufsache _ deren Verwertung befugt, _ Verwertungserlös ist auf _ Verbindlichkeiten _ Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) _ Kunde ist verpflichtet, _ Kaufsache pfleglich _ behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- _ Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert _ versichern. Sofern Wartungs- _ Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss _ Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns _ Kunde unverzüglich schriftlich _ benachrichtigen, damit _ Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit _ Dritte nicht in _ Lage ist, uns _ gerichtlichen _ außergerichtlichen Kosten _ Klage gemäß § 771 ZPO _ erstatten, haftet _ Kunde für _ uns entstandenen Ausfall.
(4) _ Kunde ist berechtigt, _ Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter _ verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe _ Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, _ ihm aus _ Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, _ zwar unabhängig davon, ob _ Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt _ Kunde auch nach _ Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, _ Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. _ verpflichten uns jedoch, _ Forderung nicht einzuziehen, solange _ Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus _ vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät _ insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies _ Fall, so können _ verlangen, _ der Kunde uns _ abgetretenen Forderungen _ deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, _ dazugehörigen Unterlagen aushändigt _ den Schuldnern (Dritten) _ Abtretung mitteilt.
(5) _ Verarbeitung oder Umbildung _ Kaufsache durch _ Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird _ Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben _ das Miteigentum an _ neuen Sache im Verhältnis _ Wertes _ Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) _ den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit _ Verarbeitung. Für _ durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen _ Gleiche wie für _ unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird _ Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben _ das Miteigentum an _ neuen Sache im Verhältnis _ Wertes _ Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) _ den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt _ Vermischung. Erfolgt _ Vermischung in _ Weise, _ die Sache _ Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, _ der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. _ Kunde verwahrt _ so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) _ Kunde tritt uns auch _ Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, _ durch _ Verbindung _ Kaufsache mit einem Grundstück gegen _ Dritten erwachsen.
(8) _ verpflichten uns, _ uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen _ Kunden insoweit freizugeben, als _ realisierbare Wert unserer Sicherheiten _ zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; _ Auswahl _ freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Sofern _ Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; _ sind jedoch berechtigt, _ Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht _ verklagen.
(2) Es gilt _ Recht _ Bundesrepublik Deutschland; _ Geltung _ UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus _ Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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